SEPA – Single Euro Payments Area
Die SEPA-Zahlverfahren sind europaweite Standards für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Mit SEPA ist der Zahlungsverkehr in Europa effizient.
SEPA im Überblick
IBAN seit dem 1. Februar 2016 verbindlich
Seit dem 1. Februar 2016 ist die Nutzung der IBAN auch für Privatkunden verbindlich. Damit endete im Januar 2016 die SEPA-Übergangsfrist. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen im EU-/EWR-Raum reicht demnach die Angabe der IBAN aus. Nur bei Zahlungen außerhalb des EU-/EWR-Raums in sogenannte Drittstaaten wie zum Beispiel Monaco, San Marino oder die Schweiz ist die Angabe von IBAN und BIC notwendig.
Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen innerhalb Deutschlands und Europa
Mit SEPA-Zahlverfahren führen Sie einfach Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/EWR-Staaten sowie nach Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, in die Schweiz oder die Vatikanstadt durch. Innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer können Sie mittels Lastschriften europaweit Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlassen. Die girocard (Debitkarte), die genossenschaftlichen Kreditkarten sowie das deutsche girocard-System "electronic cash" und das Deutsche Geldautomaten-System erfüllen die SEPA-Anforderungen. Als Kunde der EDEKABANK AG profitieren Sie von den Vereinfachungen des europäischen Zahlungsverkehrs durch die SEPA-Zahlverfahren.
IBAN und BIC
Der BIC
Die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications" (Swift) regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken. Jede teilnehmende Bank erhält von ihr eine eindeutige Kennung als internationale Bankleitzahl, den "Business Identifier Code" (BIC). Dieser wurde bis 2010 auch als "Bank Identifier Code" bezeichnet. Der BIC besteht aus acht oder elf Stellen.
Die IBAN
Jeder Kontoführung in der Europäischen Union (EU) ist eine eigene "International Bank Account Number" (IBAN) zugeordnet. Die IBAN besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig. Sie setzt sich zusammen aus:
Angabe von IBAN und BIC
Für inländische und auch grenzüberschreitende Zahlungen im EU-/EWR-Raum ist es erforderlich, als Kundenkennung die IBAN anzugeben. Sollten Sie innerhalb der EU Rechnungen ausstellen, müssen Sie darauf Ihre IBAN vermerken. Wenn Sie eine Rechnung bezahlen möchten, entnehmen Sie die IBAN und gegebenenfalls den BIC den Geschäftspapieren des Empfängers.
Der BIC Ihrer Edekabank ist EDEKDEHHXXX.
Die Überweisung
Überweisungen durchführen
Dank SEPA können Sie einfach Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/EWR-Staaten sowie nach Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, in die Schweiz und die Vatikanstadt durchführen. Diese Möglichkeit steht Ihnen auch im OnlineBanking und innerhalb Ihrer Banking-Software zur Verfügung.
Pflichtangaben
- Bezeichnung (Name und Vorname oder Firmenname) des Zahlungsempfängers
- IBAN des Zahlungsempfängers
- Zu überweisender Betrag in Euro
- Optional: Angabe eines Verwendungszwecks
- Ihren Namen und Vornamen oder Ihre Firma
- Ihre IBAN (finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
Überweisungen außerhalb des EWR (Drittstaaten)
- Bei allen Zahlungen,
- die in Länder außerhalb der EU und des EWR gehen,
- die in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
- deren Überweisungsbetrag nicht in Euro angegeben wird,
- bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden,
- für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,
- unterstützen wir Sie mit dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Zu Fragen des Meldewesens wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bundesbank.
- Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Lastschriftverfahren
SEPA-Basis-Lastschrift – die Standardlastschrift
Mit der SEPA-Basis-Lastschrift als EU-weitem Standardlastschriftverfahren werden Zahlungen veranlasst. Als Zahlungsempfänger vereinbaren Sie bitte hierfür ein Lastschriftmandat – das "SEPA-Lastschriftmandat" – und ziehen die Zahlung mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin.
Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie ab dem Tag der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Betrags verlangen.
Lastschriftmandate
Für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats notwendig. Als Zahler erhalten Sie von Ihrem Zahlungsempfänger ein entsprechendes Lastschriftmandatsformular, welches Sie unterschrieben zurücksenden müssen. Mit dem Lastschriftmandat autorisieren Sie gegenüber Ihrer Bank die Einlösung von Lastschrifteinzügen. Jedes Lastschriftmandat muss folgende Erklärungen von Ihnen als Zahler enthalten:
- die Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels Lastschrift einzuziehen und
- die Weisung an die Bank des Zahlers, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Folgende Angaben sind Bestandteil der Lastschriftmandate
Bezeichnung des Zahlungsempfängers
Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers (CI)
Kennzeichnung, ob es sich um einmalige oder wiederkehrende Zahlungen handelt
Name des Zahlers
Name der Bank des Zahlers
Kundenkennung des Zahlers (IBAN)
Es ist auch möglich, dem Zahler die Mandatsreferenznummer nachträglich bekanntzugeben.
Die SEPA-Firmen-Lastschrift
Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist ein zusätzliches, optionales Lastschriftverfahren, mit dem ausschließlich Firmenkunden untereinander Zahlungen veranlassen können. Die Lastschriften haben auch hier einen festen Fälligkeitstermin. Zahler müssen vor dem Lastschrifteinzug ein „SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat” erteilen und Ihre kontoführende Bank vor der ersten Zahlung über die Erteilung des SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats unterrichten. Bei einem autorisierten Lastschrifteinzug mittels einer SEPA-Firmen-Lastschrift können Sie keine Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Organisation Ihres Zahlungsverkehrs.
Bei den SEPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger (Lastschrifteinreicher) immer genau zu identifizieren sein. Daher benötigen Sie als Lastschrifteinreicher eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI). Sie erhalten die Gläubiger-Identifikationsnummer in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank.
- Hinweis: Als Verbraucherin oder Verbraucher (Privatkundin oder Privatkunde) können Sie nicht das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen. Dies ist ausschließlich für Unternehmen vorgesehen.
Empfängerüberprüfung
Seit dem 9. Oktober 2025 werden „Standard“-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit einer Empfängerüberprüfung durchgeführt. Hintergrund sind neue gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union.
Sie geben die IBAN und den Namen des Zahlungsempfängers in der Überweisung an. Anschließend wird abgeglichen, ob die angegebene Kundenkennung (IBAN) und der von Ihnen angegebene Name des Zahlungsempfängers übereinstimmen.
Empfängerüberprüfung für Firmenkund*innen
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