Pflichtinformationen
Die Anbieterkennzeichnung nach §§ 5, 6 DDG finden Sie in unserem Impressum.
Wertpapiere
Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
Der Edekabank AG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind."
Mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt - Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO
In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.
>Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt
Versicherungen - Vermittler-Info
Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
Die Vermittlung und Beratung von Versicherungsprodukten gehört nicht zur Geschäftstätigkeit der Edekabank AG. In unserem Internetauftritt sind Hinweise zu Versicherungsprodukten enthalten, die ausschließlich von der EDEKA Versicherungsdienst Vermittlungs-GmbH beraten und vermittelt werden.
EU-Offenlegungsverordnung
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Auf der Seite Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Edekabank mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.
> Erklärung zu nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
Weiterführende Informationen
In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.
> Information zu Liquiditätsmanagementtools nach Kapitalanlagegesetzbuch
Informationen zur Entgelttransparenz nach den §§ 5 bis 19 Zahlungskontengesetz
Kontenschnittstelle für Dritte Kontenschnittstelle für Dritte Informationen zur Entgelttransparenz Informationen zur Entgelttransparenz