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Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung

I. Gegenstand und Anwendungsbereich

Mit diesen Informationen erläutern wir Ihnen, wie wir Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Anlage- beratung berücksichtigen. Wir erfüllen damit unsere Offenlegungspflichten nach der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“).

Die folgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf unsere Beratung zu Finanzprodukten im Sinne der Offenlegungsverordnung. Dazu gehören insbesondere Investmentfonds.

II. Unsere Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken“ bezeichnet, entsprechend den englischsprachigen Bezeichnungen Environmental, Social, Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben könnte.

Wir berücksichtigen Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Anlageberatung wie nachfolgend beschrieben:

 

1. Produktauswahl

Einen zentralen Aspekt der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch uns bildet die der jeweiligen Beratungstätigkeit vorgelagerte Produktauswahl. Im Rahmen eines etablierten Produktauswahlprozesses wird unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften entschieden, welche Finanzprodukte in unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Bei der Auswahl der Finanzprodukte, die Gegenstand unserer Anlageberatung sein können, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken in die Prüfung ein. Hierfür nutzen wir insbesondere die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken und deren möglichen Auswirkungen auf das jeweilige Finanzprodukt. 

Im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung arbeiten wir ausschließlich mit den Produkten VermögenPlus und FirmenkundenInvest (VVL) von Union Investment. Die Verwaltung sowie die Investitionsentscheidungsprozesse haben wir auf die Union Investment ausgelagert. Maßgeblich sind somit die Strategien der Union Investment im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei Investitionsentscheidungen. Alle in diesem Zusammenhang relevanten Informationen nach der Offenlegungsverordnung sind unter folgendem Link veröffentlicht: 

https://integrationen.union-investment.de/fondsvermoegensverwaltung-nachhaltig-vermoegenplus

https://internal.api.union-investment.de/web/dah/dl/download_pai/20090700?api-version=1.1.0

https://www.union-investment.de/pai-statement-summary-fvv

 

2. Schulungs- und Weiterbildungskonzept

Des Weiteren haben unsere Berater*innen wiederholt Schulungen zu nachhaltigen Investments erhalten, die sie befähigt, Finanzprodukte auch unter Nachhaltigkeitsaspekten zu beurteilen.  Auch zu Neuerungen im Kontext nachhaltiger Investments werden wir unsere Berater*innen bei Bedarf schulen.

 

3. Kooperation mit Produktlieferanten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe

Im Rahmen des unserer Anlageberatung vorgelagerten Produktauswahlprozesses findet eine enge Kooperation mit den jeweiligen Produktlieferanten statt. Die Produktlieferanten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe, von denen wir einen größeren Teil unsere Finanzprodukte beziehen, berücksichtigen ihrerseits Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitions-entscheidungsprozesse. Im Rahmen der Risikobewertung als wesentlich eingestufte Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Produktrisikoklassifizierung berücksichtigt und können z.B. zu einer Veränderung des (Markt- bzw. Kontrahentenrisikos) führen.

Entsprechendes gilt ebenso für Finanzprodukte von außerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe.

 

4. Überprüfung des Verfahrens

Die Einhaltung dieser organisatorischen Vorkehrungen wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft. 

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den von uns in der Anlageberatung angebotenen Finanzprodukten ist in unseren Prozessen verankert. 

 

5. Anwendung von Ausschlusskriterien

Bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Anlageberatung durch uns ist für Finanzprodukte im Sinne der Offenlegungsverordnung zudem die Anwendung sog. Mindest-ausschlüsse auf Basis eines abgestimmten Branchenstandards von wesentlicher Bedeutung. Das bedeutet, dass einzelne Finanzprodukte Titel, die die festgelegten Ausschlusskriterien nicht erfüllen, nicht oder nur bis zu einer festgelegten Grenze enthalten dürfen. Hierdurch wird erreicht, dass diese Finanzprodukte Tätigkeiten, die die festgelegten Ausschlusskriterien nicht erfüllen, nur in begrenztem Umfang (mit-) finanzieren. Die Liste mit den Mindestausschlüssen gemäß abgestimmtem Branchenstandard finden Sie im Anhang zu diesem Dokument. 

Für Produktanbieter außerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe sind wir bemüht auch die Beachtung der Mindestausschlüsse zu berücksichtigen, können dies aktuell aber noch nicht verbindlich gewährleisten, da die Berücksichtigung bei einzelnen Investitionsentscheidungen in der Branche noch unterschiedlich gehandhabt wird. 

 

6. Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite

Das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage, und damit auch auf die Rendite der Finanzprodukte haben, die Gegen-stand unserer Anlage- oder Versicherungsberatung sind. 

Die Produktlieferanten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe, von denen wir einen größeren Teil unsere Finanzprodukte beziehen, bewerten ihrerseits die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungsprozesse. 

Entsprechendes gilt ebenso für Finanzprodukte von außerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe.  

 

7. Grenzen der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken 

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken hängt wesentlich von der Verfügbarkeit, Quali-tät, Aktualität und Vergleichbarkeit der Informationen ab, die zu den jeweiligen Finanzprodukten vorliegen.

Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken können auf unterschiedlichen Methoden, Datenquellen und Annahmen beruhen. Teilweise können Daten fehlen, geschätzt sein oder von Produktliefe-ranten unterschiedlich bewertet werden. Deshalb kann die Edekabank nicht gewährleisten, dass sämtliche Nachhaltigkeitsrisiken eines Finanzprodukts vollständig erfasst oder abschließend bewertet werden.

Eine fehlende oder eingeschränkte Datenlage bedeutet nicht, dass bei einem Finanzprodukt kei-ne Nachhaltigkeitsrisiken bestehen.

III. Berücksichtigung in Vergütungspolitik

Unsere Vergütungspolitik steht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Bei der Ausgestaltung unserer Vergütungspolitik berücksichtigen wir auch Anforderungen, die einer angemessenen Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Geschäftsprozesse dienen.

Versionshistorie dieses Dokuments

VersionVeröffentlichungsdatumAnmerkung zur Änderung
1.008.03.2021Erstveröffentlichung
2.0

18.10.2021

Ergänzung um Ausführungen zur Finanzportfolioverwaltung aufgrund der Aufnahme von VermögenPlus und redaktionelle Anpassungen
3.016.06.2021Anpassung der Kriterien für die Produktauswahl (Produkte auf Einzeltitelbasis)
4.018.01.2022Anpassung der Ausführungen zur Vergütungspolitik, und Ergänzung um Versionsdatum
5.001.08.2022

Ergänzung um Differenzierung zwischen Zertifikaten auf Indizes und auf Einzeltitel;

Anpassung des Absatzes zu Beraterschulungen

Ergänzung um Details zur Versionshistorie, redaktionelle Anpassungen

6.030.12.2022Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung hinsichtlich der Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren: neue Veröffentlichung ersetzt die Erstveröffentlichung
7.030.06.2023Die Internetseiten der Fondsvermögensverwaltungen VermögenPlus wird aktualisiert und ist über einen neuen Link aufzurufen.
8.010.01.2025Anpassung der Informationen zur Vergütungspolitik und redaktionelle Änderungen
9.018.08.2025Anpassung Barrierefreiheit und Anhang zu Mindestausschlüssen bei Investmentfonds entsprechend dem ESG-Zielmarktkonzept und Parameter der Union Investment
10.010.03.2026Komplette Überarbeitung mit Blick auf Anpassungen durch Produktanbieter. U.a Produkte auf Einzelwertbasis erhalten keine Nachhaltigkeitseinstufung mehr.
11.030.06.2026Anpassung der Links zu VermögenPlus und FirmenkundenInvest VVL. Überschrift Anhang Fonds wg. Anforderung EmpCo
12.025.09.2026Gesamtes Dokument - Anpassung aufgrund Inkrafttreten der UWG-Anforderungen

Anhang

Mindestausschlüsse1

Ausschlusskriterien für Unternehmensemittenten

• Geächtete Waffen2 > 0%3

• Tabakproduktion >5%

• Kohle >30%4

• Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive):

- Schutz der internationalen Menschenrechte

- Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen

- Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen

- Beseitigung von Zwangsarbeit

- Abschaffung der Kinderarbeit

- Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit

- Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen

- Förderung größeren Umweltbewusstseins

- Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien

- Eintreten gegen alle Arten von Korruption

Ausschlusskriterien für Staatsemittenten:

• Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte5

1 Relevant für ein Portfolio/Korb (Aktien/Anleihen)

2 Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC) N BWC und UN CWC), vgl. Definition in Art. 12(1) DelVO 2020/1818 und

Auflistung der umstrittenen Waffen in Anhang I Tabelle 1 Nr. 14 DelVO zur SFDR

3 Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb

4 Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb

5 Auf Grundlage der Einstufung als „not free“ nach dem Freedom House Index (https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores) oder gleichwertiger ESG-Ratings (extern bzw. intern).

Ausschlusskriterien für Investmentfonds-Produkte mit ESG-Ansatz

Hier beispielhaft Ausschlusskriterien, die bei der Union Investment Anwendung finden. Andere Kapitalverwaltungsgesellschaften können abweichende Kriterien für ihre Produkte zur Anwendung bringen.

Ausschlusskriterien bei Unternehmensemittenten

  • Teersand (5 % Umsatztoleranz)

  • Förderung von Öl und Gas (0 % Umsatztoleranz)

  • Vertrieb oder Veredelung von Erdöl (10 % Umsatztoleranz)

  • Förderung Thermalkohle (0 % Umsatztoleranz)

  • Kohleverstromung (10 % Umsatztoleranz)

  • Exploration, Herstellung, Förderung oder Vertrieb von gasförmigen Brennstoffen (50 % Umsatztoleranz)

  • Herstellung und/oder Vertrieb aus Rüstungsgütern (5 % Umsatztoleranz)

  • Geächteter Waffen und Atomwaffen/- systeme (0 % Umsatztoleranz)

  • Tabakproduktion (0% Umsatztoleranz), -verkauf und -distribution (15 % Umsatztoleranz)

  • Glücksspiel, Alkoholproduzenten, Cannabisproduzenten für Freizeitgebrauch (0 % Umsatztoleranz)

  • Kontroverse Gentechnik, Nuklearenergie, Pornographie (5 % Umsatztoleranz)

  • Tierversuche für nicht-medizinische Zwecke (0 % Umsatztoleranz)

Kontroverse Geschäftspraktiken (UN Global Compact Prinzipien, OECD-Leitsätze)

  • Problematische Verstöße gegen ILO Arbeitsstandards inkl. Kinderarbeit und Zwangsarbeit

  • Problematische Verstöße gegen Menschenrechte, Gravierende Verstöße Umweltschutz, Korruption

Ausschlusskriterien für Staaten

  • Ausschluss unfreier Staaten (u.a. eingeschränkte Religions- und Pressefreiheit) gemäß Freedomhouse6

  • Ausschluss bei Nichtunterzeichnung des UN-Atomwaffensperrvertrag, Pariser Klimaabkommen oder der UN-Biodiversitätskonvention

  • Einsatz der Todesstrafe (ohne Durchführung der Todesstrafe seit mind. 10 Jahren)

  • Hohe Korruption (Transparency International) - Ausschluss der unteren 40 %​

  • Hohe Treibhausgasintensität - Ausschluss der unteren 20 %

6 Auf Grundlage der Einstufung als „not free“ nach dem Freedom House Index (https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores) oder gleichwertiger ESG-Ratings (extern bzw. intern).