Neue gesetzliche Vorgaben für Überweisungen von Firmenkundinnen und Firmenkunden
Die Empfängerüberprüfung wird aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union (EU) spätestens ab dem 9. Oktober 2025 vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen durchgeführt. Dies betrifft alle „Standard“- und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Die Empfängerüberprüfung soll diese Überweisungen noch sicherer machen.
Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung?
Wenn Sie die Kundenkennung des Zahlungskontos (IBAN) und den Namen des Zahlungsempfängers im Überweisungsauftrag angeben, gleicht die Empfängerbank ab, ob diese Angaben mit den bei ihr hinterlegten übereinstimmen.
Die Prüfungsergebnisse erhalten Sie im OnlineBanking, in der MyBanking App oder im VoP Statusreport im EBICS-Protokoll. Sie sehen,
- ob der von Ihnen eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers vollständig übereinstimmt,
- ob es ggf. eine leichte Abweichung gibt, inklusive der Anzeige der richtigen Bezeichnung, oder
- ob die von Ihnen vorgenommenen Angaben komplett abweichen.
- Wenn die Angaben nicht oder nicht vollständig übereinstimmen
Ergibt die Empfängerüberprüfung, dass die bei der Empfängerbank hinterlegten Daten nicht oder nur nahezu mit Ihren Angaben übereinstimmen, informieren wir Sie über die möglichen Folgen, wenn Sie den Überweisungsauftrag dennoch freigeben. Banken weisen keine Zahlung auf Grundlage des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung ab. Sie als Zahler entscheiden vielmehr selbst, ob Sie die Überweisung trotzdem ausführen, sie gegebenenfalls korrigieren oder neu einreichen. Die Gründe, die bisher zu einer Abweisung in der Zahlungsverarbeitung durch eine Bank geführt haben, gelten dabei weiterhin.
- Sie entscheiden bei Sammelüberweisungen
Als Firmenkundin oder Firmenkunde können Sie bei Sammelüberweisungsaufträgen in Euro und bei Sammelaufträgen mit Echtzeitüberweisungen in Euro jeweils bei der Einreichung entscheiden, ob eine Empfängerüberprüfung vorgenommen werden soll (Nutzung = sogenanntes „Opt-in“) oder nicht vorgenommen werden soll (Abwahl = sogenanntes „Opt-out“). Um unseren Firmenkund*innen den Einreichungsprozess zu erleichtern, erlaubt die Edekabank – basierend auf einer Duldung der BaFin – vorübergehend die Verarbeitung solcher Dateien auch ohne VoP-Prüfung. Dateien mit nur einer Transaktion können daher bis auf Weiteres mit den Opt-out-Auftragsarten eingereicht werden.
Hier sind Sie konkret betroffen
- Zahlungsausgänge: Wenn Sie Zahlungen beauftragen, prüfen Sie die Angaben zum Zahlungsempfänger vor der Autorisierung (Freigabe). Prüfen Sie die Relevanz des Themas für Ihre Prozesse auf der „Zahlungsausgangsseite“ und und stellen Sie sicher, dass Sie bei einer notwendigen Prozessumstellung die Umsetzung einplanen.
- Zahlungseingänge: Zukünftig sollten Ihre Kundinnen und Kunden, wie bisher auch, bei Überweisungen auf Ihr Unternehmenskonto stets Ihren offiziellen Firmennamen verwenden. Das ist der Name, mit dem Ihr Unternehmen im Handelsregister oder in einem vergleichbaren öffentlichen Register eingetragen ist. Sollten diese Angaben nicht übereinstimmen, könnte dies den Zahler verunsichern und den Zahlungseingang verzögern. Teilen Sie daher Ihren Kundinnen und Kunden frühzeitig die korrekten Empfängerdaten mit und ergänzen Sie Ihre Angaben zur Bankverbindung auf Rechnungsformularen um Ihre korrekte Firmenbezeichnung als Empfängername.
Welche Überweisungen sind betroffen?
Die Empfängerüberprüfung ist vom Gesetz her für alle „Standard“- und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vorgesehen.
Zahlungsverkehrssoftware
Das gilt für Sie, wenn Sie eine Zahlungsverkehrssoftware mit EBICS nutzen, wie Profi cash:
Wenn Sie eine Datei über eine Zahlungssoftware mit EBICS einreichen, haben Sie als Firmenkundin oder -kunde die Wahl, die Empfängerüberprüfung zu nutzen oder die Datei wie bisher ohne Überprüfung zu verarbeiten. Sie müssen diese Datei dann per „Opt-in” inklusive einer Empfängerüberprüfung erneut einreichen.
Änderungen bei EBICS
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So können Sie sich jetzt schon vorbereiten
Bereiten Sie sich jetzt schon auf die Umstellung zur Empfängerüberprüfung vor:
- Klären Sie, ob Ihre internen Prozesse umgestellt werden müssen.
- Denken Sie bei einer Umstellung daran, die Empfängerüberprüfung in Ihre Zahlungsverkehrsprodukte und Schnittstellen frühzeitig zu integrieren.
- Informieren Sie ggf. Ihren Kundenkreis über Ihre korrekten Zahlungsempfängerdaten, sofern Sie dies nicht bereits heute in Ihren Rechnungen grundsätzlich so vorsehen.
- Achten Sie auch auf Updates für Ihre Zahlungsverkehrsprodukte. Unser Produkt Profi cash wird automatisch mit den notwendigen Updates ausgestattet. Innerhalb der jeweiligen Banking-Software finden Sie Anleitungen, die den Einreichungs- und Freigabeprozess einschließlich der verteilten elektronischen Unterschrift (VEU) und der Empfängerüberprüfung erläutern. Sollten Sie eine alternative Zahlungsverkehrssoftware nutzen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an den jeweiligen Support.
Unterstützende Dokumente für Ihre Umstellung
Kurzüberblick zur Empfängerüberprüfung
80 KB
Entscheidungshilfe Zahlungsausgang
62 KB
Checkliste zum Zahlungseingang
72 KB
Mustertext für Ihre Rechnungen
Mit diesem Mustertext können Sie Ihre Geschäftspartner und Zahler in Ihren Rechnungen informieren. Fügen Sie Ihren Namen gemäß dem öffentlichen Verzeichnis, in dem Ihr Unternehmen eingetragen ist (für gewöhnlich Handelsregister oder vergleichbare Register sie zum Beispiel Gewerberegister) in den nachfolgenden Textvorschlag ein:
Bitte verwenden Sie zukünftig bei Überweisungen an uns als Empfängername [bitte selbst eintragen - Mein Name laut Register] exakt in dieser Schreibweise und passen Sie Ihre Überweisungsvorlagen im Online-Banking bzw. ZV-Software auf diesen Empfängernamen an.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben zur Betrugsprävention muss jede Bank spätestens ab dem 09.10.2025 bei der Erfassung von Standard-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eine Empfängerüberprüfung durchführen.
Um auch weiterhin eine möglichst reibungslose Verarbeitung sicherstellen zu können, muss die Schreibweise des Namens des Zahlungsempfängers exakt [bitte selbst eintragen - Mein Name laut Register] entsprechen.
Häufige Fragen zur Empfängerüberprüfung für Firmenkunden
Sie haben weitere Fragen?
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