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Orientierung im Nachlassfall

Wir unterstützen Sie bei den wichtigsten Schritten im Nachlassfall und helfen dabei, Klarheit zu schaffen, wenn vieles unübersichtlich erscheint. Damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt.

Erben und Vererben -  Mann sitzt im Café mit dem Smartphone in der Hand

Klarheit bei wichtigen Formalitäten

Im Nachlassfall sind verschiedene Formalitäten zu regeln. Wir unterstützen dabei, die häufigsten Fragen zu klären und einen Überblick über die nächsten Schritte zu geben. So erhalten Sie Orientierung in einer herausfordernden Situation.

Erste Schritte im Nachlassfall

Die Abwicklung eines Nachlasses kann mit Herausforderungen verbunden sein. Sie erhalten hier einen ersten Überblick über wichtige Unterlagen zur Nachlassabwicklung.

Wir informieren Sie, welche Aufträge bereits bevollmächtigte Personen oder legitimierte Erben erteilen können und wie der Umgang mit z. B. Girokonten, laufenden Finanzierungen und Wertpapierdepots erfolgt.

Wie kann ich als bevollmächtigte und/oder legitimierte, erbberechtigte Person Aufträge erteilen zu:

Girokonten und Tagesgeldkonten

Ein einfacher schriftlicher Auftrag zur Auflösung mit Angabe der Bankverbindung des Zahlungsempfängers genügt.

Anschrift für die Nachlassabwicklung

Teilen Sie uns einfach schriftlich mit, welche Anschrift wir für die weitere Korrespondenz nutzen sollen. Bei Erbengemeinschaften ist die Zustimmung aller Erben für die Festlegung der Anschrift erforderlich.

Bankvollmacht

Eine bevollmächtigte Person kann den Nachlass in der Regel allein mit der Sterbeurkunde und ihrem Personalausweis oder Reisepass abwickeln.

Sollten wir ausnahmsweise einen Auftrag aufgrund besonderer Regelungen in der Vollmacht nicht ausführen können, informieren wir den Auftraggeber.

Freistellungsaufträge
  • Im Falle des Todes endet der Freistellungsauftrag zum Sterbedatum.
  • Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag von Eheleuten gilt der Freistellungsauftrag für den hinterbliebenen Ehepartner zum 31.12. des Sterbejahres. Danach muss der hinterbliebene Ehepartner einen neuen Freistellungsauftrag erteilen.

Einreichung von Unterlagen

Wir möchten alles für Sie so reibungslos wie möglich erledigen. Dazu benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises. Reichen Sie die Kopie bitte mit den anderen Unterlagen ein.

Sobald wir Ihre Unterlagen haben, prüfen wir, ob der Nachlass bearbeitet werden kann bzw. welche Unterlagen zur Abwicklung noch erforderlich sind.

Sofern Sie bereits ein Anschreiben von uns erhalten haben, finden Sie die von uns benötigten Unterlagen in unserem Schreiben.

Wir benötigen folgende Unterlagen:

Sterbeurkunde

Testament mit Eröffnungsprotokoll oder Erbschein

Legitimationsdokument/e der Erben

Sie können die notwendigen Unterlagen über den Postweg einreichen.

Postweg

EDEKABANK AG

New-York-Ring 6

22297 Hamburg

 

Häufige Fragen zum Nachlass

Wie kann ich einen Todesfall bei Ihnen melden?

Reichen Sie uns die Sterbeurkunde gerne auf dem Postweg ein: EDEKABANK AG, New-York-Ring 6, 22297 Hamburg.

Wie lange dauert es, bis der Nachlass abgewickelt ist?

Die Dauer der Nachlassabwicklung kann stark variieren, abhängig von der Komplexität des Nachlasses und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Wir bemühen uns, den Prozess so zügig wie möglich abzuwickeln.

Wie legitimiere ich mich als Erbin oder Erbe?

Bitte reichen Sie uns folgende Unterlagen (Kopien) ein: 

  • Sterbeurkunde
  • Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
  • Erbschein oder Testament nebst Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
Wie kann ich die Bestattungskosten bezahlen?

Bitte reichen Sie uns die Rechnung, Ihren Auftrag zur Bezahlung und eine Kopie Ihres Personalausweises ein. Wir überweisen direkt aus dem Nachlass an das Bestattungsunternehmen (soweit ausreichendes Guthaben vorhanden ist).

Bitte nutzen Sie die E-Mail-Adresse nachlass@edekabank.de oder senden Sie Ihre Unterlagen per Post an: EDEKABANK AG, New-York-Ring 6, 22297 Hamburg.

Informiert die Bank das Finanzamt?

Ja, dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.

Wo lasse ich ein Testament eröffnen?

Beim Amtsgericht des letzten Wohnsitz des Verstorbenen.

Wann wird ein Erbschein benötigt?

Wenn kein Testament und keine Bank-/Generalvollmacht vorliegt.

Junge Frau lächelt in die Kamera, an einem Schreibtisch vor ihrem Lapto sitzend

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