Bezahlen im Handel

Die Edekabank kennt EDEKA so gut, wie kein anderer Payment-Anbieter. Mit unserem Know-how und unseren Mitarbeiter*innen beraten und begleiten wir Sie von Anfang an persönlich. Gemeinsam bieten wir Ihnen und Ihrer EDEKA-Großhandlung innovative Hardware, umfangreiche Zahlungsarten und ein günstiges sowie transparentes Angebot. Diese Stärke zahlt sich aus.

Bezahlen als Service

Damit der letzte Schritt beim Einkaufen im Geschäft oder online zufriedenstellend abläuft, ist es wichtig, möglichst viele Zahlungsarten und Zahlungsmöglichkeiten anzubieten.

Somit haben wir für EDEKA ein besonders attraktives Leistungspaket mit den gängigsten Zahlungssystemen zusammengestellt, damit Ihre Kund*innen in den EDEKA-Märkten sowie an den mobilen oder stationären Zahlungsterminals der Lieferdienste, Getränkemärkte, Lottoannahmestellen, Post etc. ganz bequem bargeldlos bezahlen können, auch wenn die Technik am Kartenterminal einmal streiken sollte.

Logoleiste Payment

Ihre Vorteile:

 

  • Mehr Umsatz durch erhöhte Liquidität und Zahlungsbereitschaft Ihrer Kunden
  • Minimierung von Diebstahl- und Falschgeld­risiko sowie Kassen­differenzen
  • Verwendung zertifizierter Technik und Software nach höchsten Sicherheitsstandards
  • Verringerung von Warte­schlangen und damit verbundenen Kauf­abbrüchen
  • Aufwand für Bargeld und Versicherungs­prämien reduzieren
  • Einfache Abrechnung und leichter Zugriff auf die digitalen Rechnungen

Stark im Verbund

Um im Kartengeschäft auch weiterhin die beste Bank für EDEKA zu sein, stimmen wir uns mit Ihrer EDEKA-Großhandlung umfangreich ab und stellen Ihnen gern moderne Hardware mit höchsten Sicherheitsstandards, passendem Zubehör sowie Zugang zu unserem technischen Kundenservice über unseren Dienstleister Telecash zur Verfügung.

Mit den Leistungen Ihrer EDEKA-Großhandlungen (wie z.B. eigenständige Terminal-Ausgabe, Cashback, DeutschlandCard, Ladesäulen etc.) sind Sie als EDEKA-Händler*in somit bestens gerüstet, um das bargeldlose Bezahlen per Kartenzahlung, über das Smartphone, via EDEKA-App etc. zu ermöglichen. Das bedeutet für Sie: mehr Umsatz bei niedrigen, variablen Kosten.

Dazu gehört auch die Akzeptanz von Pluxee-Prepaid Karten als Benefits und Restaurant Pass in den EDEKA-Märkten.

Mehr Informationen zu Pluxee finden Sie unter „Wichtige Dokumente“.

 

Beratungsleistung

In den Bereichen Kartenzahlungen, Zahlungsverkehr über das Internet oder softwarebasiertes Electronic-Banking steckt viel Potenzial für Kosten- und Zeitersparnis. Hier lohnt sich eine individuelle Beratung in jedem Fall. Wir finden die für Sie am besten geeigneten Lösungen.

Auch wenn Sie Kassensysteme einsetzen sollten, die nicht von EDEKA sind, und hierfür Kartenterminals benötigen – wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gern. Dies gilt auch für Terminals für den mobilen Einsatz wie bspw. Lieferdienste. Unsere Zahlungsverkehrs-Experten stehen Ihnen jederzeit gern mit individueller Beratung und weitergehenden Informationen zur Verfügung. Eine kurze E-Mail an zvb@edekabank.de genügt.

 

Das Edekabank-Portal

Mit unserem exklusiven Rahmenvertrag der Edekabank steht Ihnen auch das Edekabank-Portal zur Verfügung. Hier können Sie Ihre Bankgeschäfte sehr effizient online abwickeln. Durch den digitalen Austausch von z.B. Vertragsdokumenten oder Abrechnungen an einem Ort behalten Sie immer den Überblick und schonen dabei noch die Umwelt.

Sie nutzen den Rahmenvertrag bereits? Dann loggen Sie sich einfach mit den Daten Ihrer Registrierungsemail unter https://edekabank-portal.de/login ein.

 

ZahlungsWERK Logo

Bargeldlos Bezahlen mit der ZahlungsWERK

Bereits ein Großteil der EDEKA-Märkte vertrauen ihren Zahlungsverkehr der Edekabank an.

Sie gehören nicht zum EDEKA-Verbund und möchten dennoch von besonderen Konditionen für Kartenzahlungen an mobilen oder stationären Terminals sowie attraktiven Entgelten rund um das Thema Bargeld profitieren?

Dann ist die ZahlungsWERK GmbH, der Zahlungsdienstleister aus dem Hause Edekabank, der richtige Partner für Sie. Sie wollen dazu mehr erfahren?

 

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Zahlungen am POS

Häufige Fragen zu Zahlungsservices - Auszahlung und Abrechnung

Was ändert sich durch den Vertragsabschluss mit der Edekabank für mich?

Ihre Kreditkartenumsätze wurden Ihnen bisher wöchentlich gutgeschrieben. Zukünftig erhalten Sie die Gutschriften bankarbeitstäglich zwei Bankarbeitstage nach dem Transaktionsdatum. Außerdem wird zukünftig brutto, also die volle Summe aller Transaktionen, und nicht mehr mit Abzug der Entgelte (netto) gebucht. Die Entgelte werden Ihnen monatlich nachträglich belastet. Hierüber erhalten Sie eine separate Rechnung. Zudem ist die Edekabank nun Ihr alleiniger Vertrags- und zentraler Ansprechpartner.

Wann und wie erfolgen die zukünftigen Gutschriften der Kreditkartenumsätze?

Die Gutschriften der Kreditkartenzahlungen erfolgen von nun an bankarbeitstäglich zwei Bankarbeitstage nach dem Transaktionsdatum. Die Gutschriften werden zukünftig „brutto“ gutgeschrieben. Damit stimmen die zukünftigen Gutschriften in der Regel mit den Beträgen aus Ihrem Kassenbericht überein. Das bedeutet also, die damit verbundenen Entgelte werden Ihnen nun monatlich nachträglich belastet. Hierüber erhalten Sie eine separate Rechnung.

Die Kreditkartenumsätze erhalte ich zukünftig „brutto“ statt „netto“. Was gilt es dabei zu berücksichtigen?

Zu allererst ist dies für Sie ein Vorteil, da diese Gutschriften nun zu den Beträgen aus den Kassenberichten passen und sich in der Regel Ihr Abstimmungsaufwand reduziert. Wir empfehlen Ihnen diese Neuerung mit Ihrer Buchhaltung bzw. Ihrem Steuerberater zu besprechen.

Welche Auswirkungen bringt die neue Abrechnung noch mit sich?

Mit dem neuen Vertragsabschluss ändert sich die Darstellung der Gutschrift auf Ihrem Konto. Sie erhalten die Gutschrift nun bankarbeitstäglich zwei Bankarbeitstage nach dem Transaktionsdatum und ohne den Abzug der Entgelte. Dadurch ändert sich in der Buchung der Gutschrift auch der Auftraggeber*in und der Verwendungszweck. Außerdem erhalten Sie neue VU-Nummern zur Identifikation Ihrer Märkte. Dies ist insbesondere für Sie wichtig, wenn Sie Ihre Buchungen automatisiert nach den elektronischen Umsatzinformationen (MT940 oder camt.053) vornehmen. Ihre VU-Nummern werden wir Ihnen separat zur Verfügung stellen.

Was ist eine „VU-Nummer“ und wofür ist sie wichtig?

VU-Nummer ist die Abkürzung für Vertragsunternehmensnummer und definiert die mit uns vereinbarten Kreditkartenakzeptanzen pro Markt/Standort.

Muss ich ein neues Verrechnungskonto/Gutschriftskonto hinterlegen oder können die bestehenden übernommen werden?

Die bestehenden Gutschriftskonten werden wie die bestehenden Akzeptanzen übernommen. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Gibt es nach wie vor ein Online-Portal für die Abrechnungen?

Wir werden Sie gesondert über die Einführung eines Kundenportals informieren.

Wie lange wird der Zugriff auf das bisherige Online-Portal noch bestehen?

Sofern Zugangsdaten vorliegen und/oder genutzt werden, haben Sie auch nach der Kündigung einen nachgelagerten Zeitraum Zugriff auf das bisherige Online-Portal, um beispielsweise Abrechnungen zu sichern.

 

Im Leistungsschein - Kreditkartenakzeptanz wird unter Punkt 4 von Einzeltransaktionsreports und EPA-Reports geschrieben. Was muss ich dort auswählen?

Die Edekabank hat den Großteil des Vertrages bereits bestmöglich für Sie vorausgefüllt. Aus diesem Grund ist bewusst keiner dieser beiden Reports ausgewählt worden. EPA steht hierbei für Electronic Payment Advice und ist im Grunde genommen eine elektronische Umsatzdatei mit Zahlungsinformationen. Sie erhalten Ihre zukünftigen Reports und Abrechnungen
über das neue Edekabank-Kundenportal (siehe Punkt 6 in der Rahmenvertragsvereinbarung).

Ablauf der Umsetzung

Braucht die Edekabank neben dem unterschriebenen Vertrag weitere Unterlagen?

Sie erhalten per Post eine Rahmenvertragsvereinbarung zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs am POS. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben in dieser Vereinbarung, nehmen ggf. Änderungen vor und schicken sie unterzeichnet an die Edekabank zurück. Die Vereinbarung ist zum größten Teil vorausgefüllt, fragt unter anderem nach dem gewünschten Umfang der Akzeptanz sowie einer E-Mail-Adresse, welche zur Einrichtung Ihres Zugangs zum zukünftigen Edekabank-Kundenportal dient. Im Kundenportal der Edekabank können Sie beispielsweise Ihre Abrechnung einsehen sowie von weiteren Inhalten profitieren.

Muss eine Anpassung der Terminaleinstellung oder der Paramter vorgenommen werden?

Nein, Sie als Händler*in haben hier keinen weiteren Handlungsbedarf.

Muss an unserem Kassensystem etwas angepasst werden?

Es wird ein Online-Update für die Terminals geben, sodass die neuen Konditionen (und ggf. zusätzliche Akzeptanzen) greifen und an den Kassensystemen keine Anpassungen notwendig sind.

Merkt der Endverbraucher irgendwas von diesem Wechsel?

Nein, der Endverbraucher nimmt keine Veränderung wahr.

Brauche ich neue Akzeptanzaufkleber am Markteingang oder an den Kassen?

Bei unveränderten Akzeptanzen können die Aufkleber weiter genutzt werden.       Die relevanten Akzeptanzaufkleber erhalten Sie bei dem Ansprechpartner Ihrer Großhandlung.

Was ist wichtig für meine Mitarbeiter, sind ggf. Schulungen notwendig?

Für die Mitarbeiter*innen im Markt sind in der Regel keine Schulungen notwendig. Es kann jedoch sein, dass erste Kreditkartentransaktionen abgelehnt werden. Sollten am Umstellungstag einzelne Kreditkartentransaktionen nicht erfolgreich sein, bitten wir Sie,
diese durch das Kassenpersonal einfach erneut durchführen zu lassen. Die Kreditkartentransaktion wird dann wie üblich abgeschlossen.

Umfang der Kartenakzeptanz

Inwieweit ist die Akzeptanz der girocard (Debitkarte) betroffen?

Die Akzeptanz der girocard (Debitkarte) ist nicht betroffen. Es kann aber durchaus sein, dass der neue Vertragsabschluss mit der Edekabank für Sie auch bei der girocard-Akzeptanz günstiger ist. Sollten Sie hierzu Fragen haben und/oder eine unverbindliche Gegenüberstellung der Konditionen wünschen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Was ist zukünftig in der Kreditkartenakzeptanz enthalten bzw. was ist möglich?

Grundsätzlich sind die zwei großen Kreditkarten-Marken Mastercard und Visa mit ihren Kredit- und Debitkarten (Maestro,VPay) enthalten. Die Akzeptanz kann durch die Kredit- und Debitkarten von Discover,Diners Club, JCB und UnionPay erweitert werden

Die Akzeptanz von American Express (AMEX) ist nicht Bestandteil dieser Regelung.  

Können bestehende Akzeptanzen übernommen werden?

Ja, die bereits hinterlegten Akzeptanzen können übernommen werden.  Wir bieten Ihnen zusätzlich die Option, alle weiteren, vorab genannten Kreditkarten-Marken auch zu besonders günstigen Konditionen zu akzeptieren.

 

Ist die aktuelle, direkte Akzeptanz von American Express-Kreditkarten von dem Vertragsabschluss mit der Edekabank berührt und falls ja, was ist ggf. von wem zu tun?

Diese separatgesteuerte Akzeptanz wird eins zu eins übernommen und für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Die Abrechnung von AMEX erhalten Sie auch weiterhin separat.

Hat der neue Vertragsabschluss Auswirkungen auf die Akzeptanz von Apple Pay, Google Pay etc.?

Es resultieren keine Auswirkungen für Apple- oder Google Pay. Apple- und Google Pay kann für die von Ihnen gewählten Kreditkartenakzeptanzen angeboten werden.
 Sollte ein einkaufender Kunde dort eine Kreditkarte hinterlegt haben, die nicht in Ihrem Akzeptanzpaket enthalten ist (wie z. B. AMEX), konnte der Bezahlvorgang auch schon vor dem Wechsel des Anbieters nicht erfolgreich umgesetzt werden.

Wir nutzen bereits Backup-ELV mit dem Zahlungsgarantievertrag. Was ändert sich für uns?

Nein, es ändert sich nichts für Sie. Sie profitieren auch weiterhin von der Sicherheit, dass Sie selbst dann Ihr Geld erhalten, wenn z. B. das Terminal bei der Zahlung mit PIN keine Autorisierungsfragen tätigen kann und/oder es z. B. zu Netzwerkstörungen kommt.

Vor- und Nachteile vom Vertragsabschluss mit der Edekabank

Gläubiger-ID

Wie kann ich eine Gläubiger-ID beantragen und wozu dient diese?

Die Gläubiger-ID kann ausschließlich über die Deutsche Bundesbank beantragt werden. Die Gläubiger-ID dient zur eindeutigen Identifikation des Gläubigers unabhängig von genutzten Bankkonten. Die Gläubiger-ID wird zur vollständigen Aktivierung der girocard-Akzeptanz benötigt.

> Gläubiger-ID beantragen

Wer ist mein Vertragspartner?

Die Edekabank ist von nun an auch für die Kreditkartenakzeptanz Ihr(e) Vertragspartner*in.

Wer hilft mir bei Fragen?

Bei allgemeinen Fragen oder wünschen erreichen Sie uns unter: