Bezahlen im Handel
Die Edekabank kennt EDEKA so gut, wie kein anderer Payment-Anbieter. Mit unserem Know-how und unseren Mitarbeiter*innen beraten und begleiten wir Sie von Anfang an persönlich. Gemeinsam bieten wir Ihnen und Ihrer EDEKA-Großhandlung innovative Hardware, umfangreiche Zahlungsarten und ein günstiges sowie transparentes Angebot. Diese Stärke zahlt sich aus.
Bezahlen als Service
Damit der letzte Schritt beim Einkaufen im Geschäft oder online zufriedenstellend abläuft, ist es wichtig, möglichst viele Zahlungsarten und Zahlungsmöglichkeiten anzubieten.
Somit haben wir für EDEKA ein besonders attraktives Leistungspaket mit den gängigsten Zahlungssystemen zusammengestellt, damit Ihre Kund*innen in den EDEKA-Märkten sowie an den mobilen oder stationären Zahlungsterminals der Lieferdienste, Getränkemärkte, Lottoannahmestellen, Post etc. ganz bequem bargeldlos bezahlen können, auch wenn die Technik am Kartenterminal einmal streiken sollte.
Ihre Vorteile:
- Mehr Umsatz durch erhöhte Liquidität und Zahlungsbereitschaft Ihrer Kunden
- Minimierung von Diebstahl- und Falschgeldrisiko sowie Kassendifferenzen
- Verwendung zertifizierter Technik und Software nach höchsten Sicherheitsstandards
- Verringerung von Warteschlangen und damit verbundenen Kaufabbrüchen
- Aufwand für Bargeld und Versicherungsprämien reduzieren
- Einfache Abrechnung und leichter Zugriff auf die digitalen Rechnungen
Stark im Verbund
Um im Kartengeschäft auch weiterhin die beste Bank für EDEKA zu sein, stimmen wir uns mit Ihrer EDEKA-Großhandlung umfangreich ab und stellen Ihnen gern moderne Hardware mit höchsten Sicherheitsstandards, passendem Zubehör sowie Zugang zu unserem technischen Kundenservice über unseren Dienstleister Telecash zur Verfügung.
Mit den Leistungen Ihrer EDEKA-Großhandlungen (wie z.B. eigenständige Terminal-Ausgabe, Cashback, DeutschlandCard, Ladesäulen etc.) sind Sie als EDEKA-Händler*in somit bestens gerüstet, um das bargeldlose Bezahlen per Kartenzahlung, über das Smartphone, via EDEKA-App etc. zu ermöglichen. Das bedeutet für Sie: mehr Umsatz bei niedrigen, variablen Kosten.
Dazu gehört auch die Akzeptanz von Pluxee-Prepaid Karten als Benefits und Restaurant Pass in den EDEKA-Märkten.
Mehr Informationen zu Pluxee finden Sie unter „Wichtige Dokumente“.
Beratungsleistung
In den Bereichen Kartenzahlungen, Zahlungsverkehr über das Internet oder softwarebasiertes Electronic-Banking steckt viel Potenzial für Kosten- und Zeitersparnis. Hier lohnt sich eine individuelle Beratung in jedem Fall. Wir finden die für Sie am besten geeigneten Lösungen.
Auch wenn Sie Kassensysteme einsetzen sollten, die nicht von EDEKA sind, und hierfür Kartenterminals benötigen – wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gern. Dies gilt auch für Terminals für den mobilen Einsatz wie bspw. Lieferdienste. Unsere Zahlungsverkehrs-Experten stehen Ihnen jederzeit gern mit individueller Beratung und weitergehenden Informationen zur Verfügung. Eine kurze E-Mail an zvb@edekabank.de genügt.
Das Edekabank-Portal
Mit unserem exklusiven Rahmenvertrag der Edekabank steht Ihnen auch das Edekabank-Portal zur Verfügung. Hier können Sie Ihre Bankgeschäfte sehr effizient online abwickeln. Durch den digitalen Austausch von z.B. Vertragsdokumenten oder Abrechnungen an einem Ort behalten Sie immer den Überblick und schonen dabei noch die Umwelt.
Sie nutzen den Rahmenvertrag bereits? Dann loggen Sie sich einfach mit den Daten Ihrer Registrierungsemail unter https://edekabank-portal.de/login ein.
Bargeldlos Bezahlen mit der ZahlungsWERK
Bereits ein Großteil der EDEKA-Märkte vertrauen ihren Zahlungsverkehr der Edekabank an.
Sie gehören nicht zum EDEKA-Verbund und möchten dennoch von besonderen Konditionen für Kartenzahlungen an mobilen oder stationären Terminals sowie attraktiven Entgelten rund um das Thema Bargeld profitieren?
Dann ist die ZahlungsWERK GmbH, der Zahlungsdienstleister aus dem Hause Edekabank, der richtige Partner für Sie. Sie wollen dazu mehr erfahren?
Wichtige Dokumente auf einen Blick
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EDEKABANK AG für POS-Geschäft (Stand 08/2024)
- Bedingungen der EDEKABANK AG zur Kreditkartenakzeptanz (Stand 08/2024)
- Bedingungen der EDEKABANK AG für die Nutzung des Backup-ELV mit Zahlungsgarantie (Stand 08/2024)
- Bedingungen für die Teilnahme am girocard-System der deutschen Kreditwirtschaft – Händlerbedingungen (Stand 03/2024)
- Bedingungen für die Teilnahme am girocard-System der deutschen Kreditwirtschaft – Technischer Anhang (Stand 03/2024)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EDEKABANK AG für die Akzeptanz von Mobile Payment mittels einer App der EDEKA - Drittdienstleister-Lösung (Stand 08/2024)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EDEKABANK AG für die Akzeptanz von Zahlungen mittels mobilem Bezahlen mit der EDEKA App - Verbund-Lösung Stand (08/2024)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der EDEKABANK AG für die Akzeptanz von PAYBACK PAY (Stand 08/2024)
- Bedingungen der EDEKABANK AG für die Nutzung des Internet Payment Gateways (Stand 08/2024)
- Bedingungen der EDEKABANK AG für die Nutzung des garantierten Lastschriftverfahrens im eCommerce (Stand 08/2024)
- Bedingungen der EDEKABANK AG für die Nutzung des eArchivs (Stand 08/2023)
- Informationen zum Nachweis gemäß Geldwäschegesetz (Stand 06/2020)
- Sonderbedingungen für den Lastschrifteinzug (Stand 09/2021)
- Bedingungen zur Nutzung des Kundenportals der EDEKABANK AG (Stand 07/2022)
- Informationsblatt für die Teilnahme an den digitalen Pluxee Prepaid Karten (Stand 08/2024)
Häufige Fragen zu Zahlungsservices - Auszahlung und Abrechnung
Ihre Kreditkartenumsätze wurden Ihnen bisher wöchentlich gutgeschrieben. Zukünftig erhalten Sie die Gutschriften bankarbeitstäglich zwei Bankarbeitstage nach dem Transaktionsdatum. Außerdem wird zukünftig brutto, also die volle Summe aller Transaktionen, und nicht mehr mit Abzug der Entgelte (netto) gebucht. Die Entgelte werden Ihnen monatlich nachträglich belastet. Hierüber erhalten Sie eine separate Rechnung. Zudem ist die Edekabank nun Ihr alleiniger Vertrags- und zentraler Ansprechpartner.
Die Gutschriften der Kreditkartenzahlungen erfolgen von nun an bankarbeitstäglich zwei Bankarbeitstage nach dem Transaktionsdatum. Die Gutschriften werden zukünftig „brutto“ gutgeschrieben. Damit stimmen die zukünftigen Gutschriften in der Regel mit den Beträgen aus Ihrem Kassenbericht überein. Das bedeutet also, die damit verbundenen Entgelte werden Ihnen nun monatlich nachträglich belastet. Hierüber erhalten Sie eine separate Rechnung.
Zu allererst ist dies für Sie ein Vorteil, da diese Gutschriften nun zu den Beträgen aus den Kassenberichten passen und sich in der Regel Ihr Abstimmungsaufwand reduziert. Wir empfehlen Ihnen diese Neuerung mit Ihrer Buchhaltung bzw. Ihrem Steuerberater zu besprechen.
Mit dem neuen Vertragsabschluss ändert sich die Darstellung der Gutschrift auf Ihrem Konto. Sie erhalten die Gutschrift nun bankarbeitstäglich zwei Bankarbeitstage nach dem Transaktionsdatum und ohne den Abzug der Entgelte. Dadurch ändert sich in der Buchung der Gutschrift auch der Auftraggeber*in und der Verwendungszweck. Außerdem erhalten Sie neue VU-Nummern zur Identifikation Ihrer Märkte. Dies ist insbesondere für Sie wichtig, wenn Sie Ihre Buchungen automatisiert nach den elektronischen Umsatzinformationen (MT940 oder camt.053) vornehmen. Ihre VU-Nummern werden wir Ihnen separat zur Verfügung stellen.
VU-Nummer ist die Abkürzung für Vertragsunternehmensnummer und definiert die mit uns vereinbarten Kreditkartenakzeptanzen pro Markt/Standort.
Die bestehenden Gutschriftskonten werden wie die bestehenden Akzeptanzen übernommen. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Wir werden Sie gesondert über die Einführung eines Kundenportals informieren.
Sofern Zugangsdaten vorliegen und/oder genutzt werden, haben Sie auch nach der Kündigung einen nachgelagerten Zeitraum Zugriff auf das bisherige Online-Portal, um beispielsweise Abrechnungen zu sichern.
Die Edekabank hat den Großteil des Vertrages bereits bestmöglich für Sie
vorausgefüllt. Aus diesem Grund ist bewusst keiner dieser beiden
Reports ausgewählt worden. EPA steht hierbei für Electronic Payment
Advice und ist im Grunde genommen eine elektronische Umsatzdatei mit
Zahlungsinformationen. Sie erhalten Ihre zukünftigen Reports und
Abrechnungen
über das neue Edekabank-Kundenportal (siehe Punkt 6 in der Rahmenvertragsvereinbarung).
Ablauf der Umsetzung
Sie erhalten per Post eine Rahmenvertragsvereinbarung zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs am POS. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben in dieser Vereinbarung, nehmen ggf. Änderungen vor und schicken sie unterzeichnet an die Edekabank zurück. Die Vereinbarung ist zum größten Teil vorausgefüllt, fragt unter anderem nach dem gewünschten Umfang der Akzeptanz sowie einer E-Mail-Adresse, welche zur Einrichtung Ihres Zugangs zum zukünftigen Edekabank-Kundenportal dient. Im Kundenportal der Edekabank können Sie beispielsweise Ihre Abrechnung einsehen sowie von weiteren Inhalten profitieren.
Nein, Sie als Händler*in haben hier keinen weiteren Handlungsbedarf.
Es wird ein Online-Update für die Terminals geben, sodass die neuen Konditionen (und ggf. zusätzliche Akzeptanzen) greifen und an den Kassensystemen keine Anpassungen notwendig sind.
Nein, der Endverbraucher nimmt keine Veränderung wahr.
Bei unveränderten Akzeptanzen können die Aufkleber weiter genutzt werden. Die relevanten Akzeptanzaufkleber erhalten Sie bei dem Ansprechpartner Ihrer Großhandlung.
Für die Mitarbeiter*innen im Markt sind in der Regel keine Schulungen notwendig. Es kann jedoch sein, dass erste Kreditkartentransaktionen abgelehnt werden. Sollten am Umstellungstag einzelne Kreditkartentransaktionen nicht erfolgreich sein, bitten wir Sie,
diese durch das Kassenpersonal einfach erneut durchführen zu lassen. Die Kreditkartentransaktion wird dann wie üblich abgeschlossen.
Umfang der Kartenakzeptanz
Die Akzeptanz der girocard (Debitkarte) ist nicht betroffen. Es kann aber durchaus sein, dass der neue Vertragsabschluss mit der Edekabank für Sie auch bei der girocard-Akzeptanz günstiger ist. Sollten Sie hierzu Fragen haben und/oder eine unverbindliche Gegenüberstellung der Konditionen wünschen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Grundsätzlich sind die zwei großen Kreditkarten-Marken Mastercard und Visa mit ihren Kredit- und Debitkarten (Maestro,VPay) enthalten. Die Akzeptanz kann durch die Kredit- und Debitkarten von Discover,Diners Club, JCB und UnionPay erweitert werden
Die Akzeptanz von American Express (AMEX) ist nicht Bestandteil dieser Regelung.
Ja, die bereits hinterlegten Akzeptanzen können übernommen werden. Wir bieten Ihnen zusätzlich die Option, alle weiteren, vorab genannten Kreditkarten-Marken auch zu besonders günstigen Konditionen zu akzeptieren.
Diese separatgesteuerte Akzeptanz wird eins zu eins übernommen und für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Die Abrechnung von AMEX erhalten Sie auch weiterhin separat.
Es resultieren keine Auswirkungen für Apple- oder Google Pay. Apple- und Google Pay kann für die von Ihnen gewählten Kreditkartenakzeptanzen angeboten werden.
Sollte ein einkaufender Kunde dort eine Kreditkarte hinterlegt haben, die nicht in Ihrem Akzeptanzpaket enthalten ist (wie z. B. AMEX), konnte der Bezahlvorgang auch schon vor dem Wechsel des Anbieters nicht erfolgreich umgesetzt werden.
Nein, es ändert sich nichts für Sie. Sie profitieren auch weiterhin von der Sicherheit, dass Sie selbst dann Ihr Geld erhalten, wenn z. B. das Terminal bei der Zahlung mit PIN keine Autorisierungsfragen tätigen kann und/oder es z. B. zu Netzwerkstörungen kommt.
Vor- und Nachteile vom Vertragsabschluss mit der Edekabank
Gläubiger-ID
Die Gläubiger-ID kann ausschließlich über die Deutsche Bundesbank beantragt werden. Die Gläubiger-ID dient zur eindeutigen Identifikation des Gläubigers unabhängig von genutzten Bankkonten. Die Gläubiger-ID wird zur vollständigen Aktivierung der girocard-Akzeptanz benötigt.
Wer ist mein Vertragspartner?
Die Edekabank ist von nun an auch für die Kreditkartenakzeptanz Ihr(e) Vertragspartner*in.