Die Taxonomie ist ein Regelwerk der EU, das definiert, ob Unternehmen nachhaltig wirtschaften. Sie gibt Kriterien vor, was als „ökologisch nachhaltiges Wirtschaften“ zählt. Prinzipiell gilt: Eine wirtschaftliche Aktivität muss, um als nachhaltig eingestuft zu werden, einem von sechs Umweltzielen dienen und darf keinem der anderen fünf widersprechen. Die Umweltziele sind: 1) Klimaschutz, 2) Anpassung an den Klimawandel, 3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, 4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, 6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Für jedes dieser Ziele soll es branchenspezifische, konkrete Obergrenzen geben (z.B. 0,72 tCO2 je produzierter Tonne Zement oder Wasserdurchfluss von 6Litern in der Minute für Handwaschbecken).
Bisher sind nur die ersten beiden Umweltziele der Taxonomie für 15 Branchen abschließend definiert. Deshalb treten auch nur diese beiden Umweltziele, also Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, am 1. Januar 2022 in Kraft.