Kündigungsgeld - Die Alternative zum Tagesgeld

Mit dem Kündigungsgeld bessere Zinsen erhalten. Sie suchen eine unbefristete Geldanlage ab 500.000 Euro mit attraktiver Verzinsung, über die Sie mit vorheriger Kündigung jederzeit verfügen können? Dann ist das Kündigungsgeld genau das Richtige für Sie.

 

Die Vorteile des Kündigungsgeldes auf einen Blick

  • ab 2,8 % Zinsen p. a.1
  • Zuzahlungen sind jederzeit möglich
  • Guthaben mit Kündigungsfrist von 35 Tagen verfügbar
  • kostenlose Kontoführung
  • kostenloser elektronischer Kontoauszug
     

Voraussetzungen und Hinweise

  • Nach Kündigung kann komplett oder teilweise über das Guthaben verfügt werden. Der gewünschte Betrag wird bei Fälligkeit automatisch auf das Referenzkonto gebucht.
  • Die Mindestanlage beträgt 500.000 Euro.

 

Konditionen Kündigungsgeld

Betrag Zinssätze
ab 500.000 2,8% p.a.
ab 1.000.000 3,0% p.a.

1) Zinssatz b.a.w., Zinsänderungen im Ermessen der Bank

Häufige Fragen zum Kündigungsgeld

Welche Laufzeit hat mein Kündigungsgeld?

Das Kündigungsgeld ist eine unbefristete Geldanlage. Der Vertrag endet durch Ihre aktive Kündigung.

Wie hoch sind die Zinsen und wann werden sie gutgeschrieben?

Der Zinssatz ist variabel und abhängig vom aktuellen Zinsniveau des jeweiligen Neugeschäfts für Einlagen dieser Art. Zinsgutschrift erfolgt monatlich auf das Referenzkonto oder bei Gesamtkündigung.

 

Sind Zuzahlungen möglich?

Ja, Zuzahlungen sind jederzeit möglich. Die Höhe ist nicht begrenzt.

Kann ich über Teilbeträge verfügen?

Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist die Einhaltung der zuvor festgelegten Kündigungsfrist. Bei unterschreiten der Mindestanlagesumme von 500.000 entfällt der genannte Zins andernfalls ist nur eine vollständige Kündigung der Einlage zulässig.

Welche Risiken gibt es?

Das KündigungsGeld weist kein Kurs- und kein Fremdwährungsrisiko auf. Die Anlage erfolgt in Euro. Der Zinssatz ist jedoch variabel und orientiert sich an den Marktverhältnissen.

Warum heißt diese Art der Geldanlage Kündigungsgeld?

Das liegt darin begründet, dass das Kündigungsgeld eine aktive Kündigung von einem Teil- oder Gesamtbetrag von 35 Tagen voraussetzt.