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VL-Sparen

  • Stetiger Vermögensaufbau
  • Überschaubare Laufzeit
  • Arbeitgeberzuschuss und staatliche Zulage
VL-Sparen - Frau freut sich und lächelt

Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) lohnen sich für Sie gleich doppelt: Sie sparen, Ihr Chef legt was drauf und der Staat belohnt Sie mit einer kräftigen Zulage.

VL-Sparen im Überblick

So funktioniert VL-Sparen - Infografik

So geht VL-Sparen

Monatlich sparen und dabei Geld geschenkt bekommen? Das kann mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) funktionieren. Wir zeigen Ihnen, welche Optionen es gibt und wie Ihr Arbeitgeber und der Staat Sie fürs Sparen belohnen.  

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen unterstützen Sie dabei, den Grundstein für Ihren Vermögensaufbau zu legen. Viele Arbeitgeber zahlen die VL freiwillig, zusätzlich zum Gehalt, in einen von Ihnen abgeschlossenen Sparvertrag ein. VL-Sparen ist für Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Auszubildende sowie Beamte und Berufssoldatinnen und -soldaten möglich. Teilzeitbeschäftigte bekommen VL in der Regel anteilig. Keinen Anspruch auf die Leistung haben freie Mitarbeitende, Rentnerinnen und Rentner und Selbstständige.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Stetiger Vermögensaufbau

Überschaubare Laufzeit

Arbeitgeberzuschuss und staatliche Zulage

Fondssparen

Zur Auswahl stehen vier förderfähige Aktienfonds, zwei Rentenfonds und zwei Mischfonds. Renten- und Mischfondsprodukte werden nicht staatlich gefördert. Sie können aber dennoch zum Vermögensaufbau sinnvoll sein. Beim Fondssparen wird sechs Jahre lang eingezahlt und das Geld ruht dann bis zum Ablauf des dann laufenden Kalenderjahres. Danach können Sie über die angesparten Fondsanteile frei verfügen.

Mehr erfahren

Vermögenswirksame Leistungen beantragen - so funktioniert's

1. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber

Ob und wie viele VL Sie erhalten, steht meistens im Arbeits- oder Tarifvertrag. Erkundigen Sie sich sonst bei der Personalabteilung. Zahlt Ihr Betrieb keine oder nicht die vollständig förderfähigen vermögenswirksamen Leistungen von 870 Euro jährlich, dann dürfen Sie die VL selbst zahlen oder aufstocken.  

2. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Förderung

Bis zu bestimmten Einkommen erhalten Sie für Fonds oder für einen Bausparvertrag die Arbeitnehmersparzulage vom Staat. Sie kann mit einer Wohnungsbauprämie kombiniert werden, die ebenfalls an Einkommensgrenzen geknüpft ist.

3. Wählen Sie eine Geldanlage aus

Sobald Sie sich für eine Anlage entschieden haben, können Sie den Sparvertrag abschließen. Sie sind noch unsicher, was sich am besten eignet? Wir unterstützen Sie gerne. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Sie.

4. Beginnen Sie, zu sparen

Geben Sie Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten die Bescheinigung über das VL-Produkt, damit der Arbeitgeber die Sparbeiträge überweisen kann. Nun beginnt die Sparphase.

So einfach starten Sie mit VL Sparen

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Förderungen nutzen

Bei einigen Anlageformen unterstützt der Staat Sie mit der sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Ob Sie die Zulage erhalten, hängt von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens ab. Die Informationen finden Sie in Ihrem Steuerbescheid.

Mit der Wohnungsbauprämie, die Bausparer als staatlichen Zuschuss erhalten, sind nochmal 70 Euro extra im Jahr möglich. Die Wohnungsbauprämie wird allerdings nicht für die Beiträge gewährt, für die ein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht. In diesem Fall können Sie die Wohnungsbauprämie nur erhalten, wenn Sie über die vermögenswirksamen Leistungen von 470 Euro pro Jahr hinaus Bausparbeiträge leisten.

In der folgenden Tabelle finden Sie alle Details zu den Fördermöglichkeiten.

 Einkommensgrenzen5Jährliche FördergrenzeJährliche  Förderung
Arbeitnehmersparzulage
Investmentfonds
20.000 EUR/
40.000 EUR6
400 EUR pro
Arbeitnehmer
20 %
(80 EUR/
160 EUR)6
Arbeitnehmersparzulage
Bausparen
17.900 EUR/
35.800 EUR6
470 EUR pro
Arbeitnehmer
9 %
(43 EUR/
86 EUR)6
Wohnungsbauprämie
Bausparen
35.000 EUR/
70.000 EUR6
700 EUR/
1.400 EUR6
10 %
(70 EUR/
140 EUR)6

Tipps zur Arbeitnehmersparzulage

  • Wenn Sie keine vermögenswirksamen Leistungen in Ihrem Unternehmen erhalten, können Sie die VL selbst von Ihrem Gehalt bezahlen, um die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen. Erteilen Sie Ihrem Arbeitgeber einfach einen entsprechenden Auftrag.
  • Wer Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat, kann diese gleich zweimal einstreichen: zum Beispiel für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber in einem Bausparvertrag und zusätzlich für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen vom eigenen Gehalt in Aktienfonds.

Häufige Fragen zum VL-Sparen

Muss ich die Arbeitnehmersparzulage beantragen, um sie zu erhalten?

Ja, Sie müssen die Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.

Was ist ein Freistellungsauftrag?
  • Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    >>Freistellungsauftrag ab 2023

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Junge Frau lächelt in die Kamera, an einem Schreibtisch vor ihrem Lapto sitzend

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1 Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
2 Angaben für Alleinstehende / gemeinsam veranlagte Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner