So geht VL-Sparen
Monatlich sparen und dabei Geld geschenkt bekommen? Das kann mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) funktionieren. Wir zeigen Ihnen, welche Optionen es gibt und wie Ihr Arbeitgeber und der Staat Sie fürs Sparen belohnen.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) lohnen sich für Sie gleich doppelt: Sie sparen, Ihr Chef legt was drauf und der Staat belohnt Sie mit einer kräftigen Zulage.
Vermögenswirksame Leistungen unterstützen Sie dabei, den Grundstein für Ihren Vermögensaufbau zu legen. Viele Arbeitgeber zahlen die VL freiwillig, zusätzlich zum Gehalt, in einen von Ihnen abgeschlossenen Sparvertrag ein. VL-Sparen ist für Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Auszubildende sowie Beamte und Berufssoldatinnen und -soldaten möglich. Teilzeitbeschäftigte bekommen VL in der Regel anteilig. Keinen Anspruch auf die Leistung haben freie Mitarbeitende, Rentnerinnen und Rentner und Selbstständige.
Stetiger Vermögensaufbau
Überschaubare Laufzeit
Arbeitgeberzuschuss und staatliche Zulage
Zur Auswahl stehen vier förderfähige Aktienfonds, zwei Rentenfonds und zwei Mischfonds. Renten- und Mischfondsprodukte werden nicht staatlich gefördert. Sie können aber dennoch zum Vermögensaufbau sinnvoll sein. Beim Fondssparen wird sechs Jahre lang eingezahlt und das Geld ruht dann bis zum Ablauf des dann laufenden Kalenderjahres. Danach können Sie über die angesparten Fondsanteile frei verfügen.
Ob und wie viele VL Sie erhalten, steht meistens im Arbeits- oder Tarifvertrag. Erkundigen Sie sich sonst bei der Personalabteilung. Zahlt Ihr Betrieb keine oder nicht die vollständig förderfähigen vermögenswirksamen Leistungen von 870 Euro jährlich, dann dürfen Sie die VL selbst zahlen oder aufstocken.
Bis zu bestimmten Einkommen erhalten Sie für Fonds oder für einen Bausparvertrag die Arbeitnehmersparzulage vom Staat. Sie kann mit einer Wohnungsbauprämie kombiniert werden, die ebenfalls an Einkommensgrenzen geknüpft ist.
Sobald Sie sich für eine Anlage entschieden haben, können Sie den Sparvertrag abschließen. Sie sind noch unsicher, was sich am besten eignet? Wir unterstützen Sie gerne. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Sie.
Geben Sie Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten die Bescheinigung über das VL-Produkt, damit der Arbeitgeber die Sparbeiträge überweisen kann. Nun beginnt die Sparphase.
Sie haben schon ein Depot? Dann legen Sie jetzt Ihren Sparplan im OnlineBanking an.
Sie haben noch kein Depot? Kein Problem – eröffnen Sie hier direkt im OnlineBanking Ihr Depot.
Bei einigen Anlageformen unterstützt der Staat Sie mit der sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Ob Sie die Zulage erhalten, hängt von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens ab. Die Informationen finden Sie in Ihrem Steuerbescheid.
Mit der Wohnungsbauprämie, die Bausparer als staatlichen Zuschuss erhalten, sind nochmal 70 Euro extra im Jahr möglich. Die Wohnungsbauprämie wird allerdings nicht für die Beiträge gewährt, für die ein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht. In diesem Fall können Sie die Wohnungsbauprämie nur erhalten, wenn Sie über die vermögenswirksamen Leistungen von 470 Euro pro Jahr hinaus Bausparbeiträge leisten.
In der folgenden Tabelle finden Sie alle Details zu den Fördermöglichkeiten.
| Einkommensgrenzen5 | Jährliche Fördergrenze | Jährliche Förderung | |
|---|---|---|---|
| Arbeitnehmersparzulage Investmentfonds | 20.000 EUR/ 40.000 EUR6 | 400 EUR pro Arbeitnehmer | 20 % (80 EUR/ 160 EUR)6 |
| Arbeitnehmersparzulage Bausparen | 17.900 EUR/ 35.800 EUR6 | 470 EUR pro Arbeitnehmer | 9 % (43 EUR/ 86 EUR)6 |
| Wohnungsbauprämie Bausparen | 35.000 EUR/ 70.000 EUR6 | 700 EUR/ 1.400 EUR6 | 10 % (70 EUR/ 140 EUR)6 |
Montag - Donnerstag: 08:00-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-16:00 Uhr
1 Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
2 Angaben für Alleinstehende / gemeinsam veranlagte Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner