Der Verwahrvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise kündigen. Im Falle der Kündigung hat der Kunde ein Wahlrecht. Er kann die physische Auslieferung der dem Depot gutgeschriebenen Menge von Gold in Barren ab 1g, von Silber ab 100g und von Platin bzw. Palladium ab 10g verlangen. Ein eventuell erforderlich werdender Spitzenausgleich erfolgt durch Auszahlung des Restbetrages. Für die Auslieferung hat der kündigende Kunde eine Gebühr gemäß des aktuellen Preisverzeichnisses des Verwahrers zu entrichten. Daneben hat der kündigende Kunde die Möglichkeit sich die Edelmetalle selbst abzuholen. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, wenn das Edelmetall vom Kunden abgeholt wird. Wenn der Kunde einen Transport wünscht, gibt SOLIT die Kosten der Lieferung 1:1 weiter. Bei physischer Auslieferung von Silber, Platin und Palladium aus dem Freilager heraus, ist Mehrwertsteuer zu entrichten. Statt der physischen Lieferung bzw. Selbstabholung kann der kündigende Kunde letztlich die seinem Depot gutgeschriebene Edelmetallmenge ganz oder zum Teil verkaufen. Der Verkauf erfolgt zum Fixingpreis der Londoner Börse („LBMA Gold Price“, „LBMA Silver Price“, „LBMA Platinum Price“ bzw. „LBMA Palladium Price“) am betreffenden Handelstag abzgl. 1,5% bei Gold sowie 3% bei Silber, Platin sowie Palladium.