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EDEKA-Depot Aktiv

Ihr Trading Depot für aktives Handeln ganz nach Ihrem Geschmack

Sicherer Wertpapierhandel an allen Börsenplätzen. Mit unserem EDEKA-Depot Aktiv haben Sie Entscheidungen rund um Aktien, Anleihen, Fonds und Zertifikate selbst in der Hand.

EDEKABANK-Depot Aktiv - Laptop mit Aktienkurs mit einer gelben und roten Paprika

       *KI-generiertes Bild

 Professionell mit Wertpapieren handeln

Mit unserem Wertpapierdepot behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern handeln Ihre Anlagen auch bequem an nationalen und internationalen Börsenplätzen. Wie Sie ein Wertpapierdepot eröffnen oder einen Depotwechsel vornehmen, erfahren Sie hier.

Informations- und Ordnerangebot - Ein Finger zeigt auf einen Laptop-Screen

Umfangreiches Informations- und Orderangebot

Wenn Sie mit Aktien, Fonds oder Zertifikaten handeln möchten, benötigen Sie ein Wertpapierdepot. Dabei handelt es sich um ein Konto, auf dem kein Geld, sondern Wertpapiere verwahrt werden. Das Depot und die Brokerage-Funktionen sind direkt ins OnlineBanking und in die MyBanking App integriert. Sie finden darin zahlreiche Informationen, Börsennachrichten und Orderfunktionen.

Ihre Vorteile eines Wertpapierdepots auf einen Blick

Flexibel handeln – dank komfortabler Online‑Order und erweiterten Orderfunktionen im OnlineBanking und der MyBanking App.

Integrierte Börseninformationen und Analyse-Instrumente für Ihre Anlage-Entscheidung

Zeichnung von Neuemissionen

Marktdaten, Kurse in Echtzeit, aktuelle Nachrichten und Analysen – beziehen Sie das Know-how der DZ BANK in Ihre Anlage-Entscheidungen ein.

Notizfunktion und Kursalarm – individualisieren Sie Ihr Depot ganz nach Ihren Vorstellungen.

  Wertpapierdepot eröffnen - Eine Frau sitz am Lapop

Wertpapierdepot eröffnen

Eröffnen Sie Ihr Wertpapierdepot bei uns einfach selbst – schnell und online.

Jetzt Depot eröffnen
  Wertpapierdepot übertragen - Mann arbeitet am Schreibtisch

Wertpapierdepot übertragen

Sie möchten von den Vorteilen unseres Wertpapierdepots profitieren und Ihr bestehendes Depot ganz oder teilweise zu uns übertragen? Dann wechseln Sie jetzt.

Jetzt Depot übertragen

Depot eröffnen - das ist zu tun

Sie nutzen noch kein OnlineBanking?

Lassen Sie Ihr Konto fürs OnlineBanking freischalten.

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Konditionen

Online Geschäft - Transaktionsentgelte

WertpapierartKauf/Verkaufmindestens
Aktien, Optionsscheine, Wandelanleihen/ Optionsanleihen, Investmentanteile über Börse, sonstige Wertpapiere0,20 % vom Kurswert9,95€
Verzinsliche Wertpapiere (bei Kursen unter Pari Berechnung vom Nennwert), Zero Bonds, Zertifikate0,20 % vom Kurswert9,95€
DZ Bank Anlagezertifikate, DZ Bank Aktienanleihen, DZ Bank Optionsscheine, Alle anderen DZ Bank Zertifikate0,20 % vom Kurswert4,95€

Verwahrungsentgelte

WertpapierartBerechnungsmodusGirosammel- und
Streifbandverwahrung,
Wertpapierrechnung
Aktien, Optionsscheine, Wandelanleihen/ Optionsanleihenvom Kurswert0,05 %
Verzinsliche Wertpapiere, Zero Bondsvom Kurswert, mind. Nennwert0,10 %
Inhaberschuldverschreibungenvom Kurswert, mind. Nennwert0,10 %
Genussscheinevom Kurswert, mind. Nennwert0,10 %

Investmentanteile

 

- Union Investment

- fremd

 

 

-

vom Kurswert

 

 

kostenfrei

0,05 %

Sonstige Wertpapiere, z.B. Zertifikatevom Kurswert0,05 %
  
Mindestpreis pro Depot (inkl. USt.)9,95 EUR
Depots ohne Bestandkostenlos
Mindestpreis pro Bestandsposten (inkl. USt.)4,00 EUR

Häufige Fragen zum Wertpapierdepot

Welche Kosten sind mit einem Wertpapierdepot verbunden?

Je nach Depotmodell zahlen Sie unabhängig von Gebühren für den Wertpapierhandel Depotgebühren für den Verwaltungsaufwand. Für jede Order werden zudem Transaktionskosten berechnet. Bei Investmentfonds zahlen Sie eventuell noch einen Ausgabeaufschlag. Detaillierte Informationen können Sie auch unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.

Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Kosten vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des richtigen Depots berücksichtigen. So können Online-Depots zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Service bieten.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 1.000 Euro bei Ledigen beziehungsweise 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.


Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Edekabank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.


Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Edekabank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Junge Frau lächelt in die Kamera, an einem Schreibtisch vor ihrem Lapto sitzend

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