Pflichtinformationen

Die Anbieterkennzeichnung nach §§ 5, 6 DDG finden Sie in unserem Impressum.

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)

Der Edekabank AG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind."
 

Mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt - Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.

>Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Versicherungen - Vermittler-Info

Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung

Die Vermittlung und Beratung von Versicherungsprodukten gehört nicht zur Geschäftstätigkeit der Edekabank AG. In unserem Internetauftritt sind Hinweise zu Versicherungsprodukten enthalten, die ausschließlich von der EDEKA Versicherungsdienst Vermittlungs-GmbH beraten und vermittelt werden.

> Website der EDEKA Versicherungsdienst Vermittlungs-GmbH

EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Auf der Seite Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Edekabank mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.
 
 

Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Weiterführende Informationen

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.