- Erklärung gemäß § 3 Wertpapierprospektgesetz
- Informationen nach § 11 der Versicherungsvermittlerverordnung
Die Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG finden Sie in unserem Impressum.
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Der Edekabank AG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind."
Informationspflicht beim ersten Geschäftskontakt nach §11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
Die Vermittlung und Beratung von Versicherungsprodukten gehört nicht zur Geschäftstätigkeit der Edekabank AG. In unserem Internetauftritt sind Hinweise zu Versicherungsprodukten enthalten, die ausschließlich von der EDEKA Versicherungsdienst Vermittlungs-GmbH beraten und vermittelt werden.
Beim Einsatz Ihrer girocard oder Mastercard Ihrer Debit- oder Kreditkarte von Mastercard innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten neue Transparenzregeln. Diese betreffen Auszahlungen am Geldautomaten sowie Kartenzahlungen in einem Land des EWR mit einer vom Euro abweichenden EWR-Währung. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in folgendem PDF-Dokument:
Auf der Seite Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Edekabank mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.