Unabhängig davon wird die Bank der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsmäßigen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Konten- und Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Insoweit befreie ich die Bank zugleich vom Bankgeheimnis. Die Kontoeröffnung erfolgt vorbehaltlich einer positiven Schufameldung.
Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält folgende