Sie klingt kompliziert – die Treibhausgasminderungsquote – für Sie ist es aber ganz einfach: Sie fahren ein Fahrzeug mit reinem Elektroantrieb und erhalten eine Prämie, wir übernehmen den Rest.
Dann schreiben Sie per E-Mail an temq@edekabank.de
Die Prämie ergibt sich aus dem Verkaufspreis für die Treibhausgasquote. Hierfür gibt es keinen festen Wert. Er muss erst verhandelt werden und ist daher noch unbekannt. Sie erhalten Ihre Prämie deshalb in zwei Zahlungen. Die erste Zahlung über 200€ erfolgt direkt nach Vorlage des Fahrzeugscheins, die zweite nach erfolgreichem Verkauf der Quote. Die Edekabank behält für die Abwicklung eine Verwaltungspauschale von 35€.
Veräußern wir die Quote z.B. zu 300€, erhalten Sie erst 200€ und später noch einmal 65€.
Die THG-Quote ist ein neues Instrument der Klimapolitik, Hintergrund dieser Prämie ist die „Quotenverpflichtung“ für Unternehmen, die in großen Mengen CO2 verursachen. Dazu zählen vor allem Mineralölkonzerne. Sie sind verpflichtet, die von ihnen verursachten Emissionen zu kompensieren, die ein gewisses Budget übersteigen. Dieses Budget wird von Jahr zu Jahr reduziert, sodass für Unternehmen, die ihre Emissionen nicht reduzieren, immer höhere Kosten für die Kompensation entstehen.
Die Kompensation erfolgt über die THG-Quote, die es seit dem 1.1.2022 auch für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge gibt. Fahrer*innen dieser Fahrzeuge erhalten somit eine Art Prämie für das Fahren eines E-Autos.
Die THG-Quote kann für alle Fahrzeuge beantragt werden, die rein elektrisch betrieben sind und für die ein Fahrzeugschein vorliegt, also bspw. auch für E-Transporter oder E-LKWs.
Sie erhalten die Einnahmen aus dem Verkauf der Treibhausgasquote abzüglich einer Verwaltungspauschale in Höhe von 35€. 200€ davon erhalten Sie direkt nach Registrierung Ihres Fahrzeugs. Den Rest erhalten Sie nachdem wir die Treibhausgasquote erfolgreich verkauft haben. Die exakte Höhe können wir derzeit nicht benennen.
Die Prämie kann jährlich bezogen werden, sofern Sie weiterhin Eigentümer*in des Elektrofahrzeuges sind. Darüber benötigen wir jeweils zum Ende des Jahres die Bestätigung. Wir erinnern Sie per E-Mail daran.
Der Vertrag endet automatisch, sobald Sie die zweite Zahlung erhalten haben. Wir erinnern Sie zum Jahresende per E-Mail an die Möglichkeit, die THG-Quote für das Folgejahr erneut zu erhalten.
Ja, auch Leasingfahrzeuge qualifizieren sich für die THG-Quote. Sie können sich also Ihre Prämie einmal pro Jahr von uns auszahlen lassen.
Die restliche Prämie ist der Teil der Prämie, den wir erst nach erfolgreichem Verkauf der Treibhausgasquote ausschütten. Ihre Höhe hängt vom vereinbarten Preis für die Quote ab.
Für eine Antwort auf diese Frage können Sie sich an Ihre*n Steuerberater*in wenden.
Nein. Die THG-Quote kann für jedes Jahr nur einmal beantragt werden. Der*die neue Eigentümer*in kann lediglich im gleichen Jahr die Prämie nicht nochmals beantragen.
Sie erhalten 200€ direkt nach Registrierung ihres Fahrzeugs.
Diese Daten werden erfasst, in internen Banksystemen gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden gebündelt an das Umweltbundesamt weitergereicht. Das Umweltbundesamt prüft die Korrektheit der Angaben, um Doppelmeldungen von Fahrzeugen auszuschließen. Das Umweltbundesamt übernimmt außerdem die Ausstellung der Emissionszertifikate auf Basis dieser Angaben.
Ja. Füllen Sie die Maske einfach erneut aus.