Um die Einhaltung der Kriterien nachzuweisen, werden die Projekte nach strengen Kriterien zertifiziert und geprüft, zum Beispiel nach dem Gold Standard oder dem Verified Carbon Standard (VCS). Dadurch wird die Klimaschutzwirkung der Projekte sichergestellt und regelmäßig bestätigt. Eine der wichtigsten Anforderung ist, dass die Projekte tatsächlich zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen sind und dass der Beitrag zur CO2-Reduktion in der Atmosphäre klar messbar ist.
a) Zusätzlichkeit
Es muss sichergestellt sein, dass ein Projekt nur deshalb umgesetzt wird, weil es eine zusätzliche Finanzierung durch den Emissionshandel erhält. Das Projekt muss also auf Erlöse aus dem Emissionshandel zur Deckung des Finanzierungsbedarfs angewiesen sein und diesen Bedarf nachweisen können.
b) Ausschluss von Doppelzählungen
Es muss sichergestellt werden, dass die CO2-Einsparung nicht bereits an anderer Stelle angerechnet wird. Zum Beispiel kann eine Solaranlage, deren Strom als Ökostrom vermarktet wird nicht als Klimaschutzprojekt genutzt werden, weil die positive Klimawirkung schon dem Strom zugeschrieben wird.
c) Dauerhaftigkeit
Die Emissionseinsparungen müssen dauerhaft erfolgen. Dieses Kriterium ist besonders für Aufforstungs- und Waldschutzprojekte wichtig. Bei diesen Projekten muss gesichert werden, dass die Waldflächen über einen gewissen Zeitraum bestehen bleiben.
d) Regelmäßige Überprüfung durch unabhängige Dritte
Klimaschutzprojekte müssen in allen genannten Kriterien in regelmäßigen Abständen durch unabhängige Dritte überprüft werden. Sie überwachen die Einhaltung der jeweiligen Standards und stellen die tatsächlich eingesparte CO2-Menge rückwirkend fest.