Edekabankdepot - Professionell mit Wertpapieren handeln

Verwahren Sie Ihre Wertpapiere in einem Depot bei Ihrer Edekabank. Mit unserem Wertpapierdepot behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern handeln Ihre Anlagen auch ganz bequem an nationalen und internationalen Börsenplätzen. Wie Sie ein Wertpapierdepot eröffnen oder einen Depotwechsel vornehmen, erfahren Sie hier.

Das Wertpapierdepot im Überblick

Umfangreiches Informations- und Orderangebot

Wenn Sie mit Aktien, Fonds oder Zertifikaten handeln möchten, benötigen Sie ein Wertpapierdepot. Dabei handelt es sich um ein Konto, auf dem kein Geld, sondern Wertpapiere verwahrt werden. Das Depot und die Brokerage-Funktionen sind direkt ins OnlineBanking und in die MyBanking App integriert. Sie finden darin zahlreiche Informationen, Börsennachrichten und Orderfunktionen.

Ihre Vorteile eines Wertpapierdepots auf einen Blick

  • Persönliche und kompetente Beratung durch unsere Wertpapierspezialisten
  • Handel mit Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikaten und Optionsscheinen an allen deutschen und internationalen Handelsplätzen
  • Ordererteilung persönlich per Telefon oder online
  • Zeichnung von Neuemissionen
  • Integrierte Börseninformationen und Analyse-Instrumente für Ihre Anlage-Entscheidung

 

Wertpapierdepot eröffnen oder übertragen

Ihre Edekabank übernimmt die Formalitäten, wenn Sie ein Wertpapierdepot eröffnen oder übertragen möchten. Ihr Bankberater füllt gemeinsam mit Ihnen das Antragsformular zur Depoteröffnung aus. Bitte halten Sie zur Identitätsfeststellung Ihren Personalausweis zu bereit. Sie haben bereits ein Wertpapierdepot bei einem Kreditinstitut und möchten zur Edekabank wechseln? Wir unterstützen Sie gerne beim Depotwechsel – egal, ob Sie einzelne Wertpapiere oder Ihr gesamtes Depot übertragen möchten.

 

Online-Depot: jederzeit Wertpapiere handeln

Das bietet Ihnen unser neues Brokerage im OnlineBanking und in der MyBanking App

Mit dem Wertpapierdepot im OnlineBanking und in der MyBanking App können Sie jederzeit handeln, Sparpläne anlegen oder unser umfangreiches Informationsangebot nutzen.

  • Marktdaten, Kurse in Echtzeit, aktuelle Nachrichten und Analysen – beziehen Sie das Know-how der DZ BANK in Ihre Anlage-Entscheidungen ein.
  • Erweiterte Orderfunktionen – reagieren Sie jederzeit auf das aktuelle Marktgeschehen.
  • Notizfunktion und Kursalarm – individualisieren Sie Ihr Depot ganz nach Ihren Vorstellungen.
  • Factsheets – informieren Sie sich mit unseren Wertpapierporträts.

Depot eröffnen - das ist zu tun

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Verwahrungsentgelte

Wertpapierart
Berechnungsmodus Girosammel- und Streifbandverwahrung, Wertpapierrechnung
Aktien vom Kurswert 0,05%
Optionsscheine vom Kurswert

 

0,05%
Verzinsliche Wertpapiere vom Kurswert, mind. Nennwert 0,10%

Inhaberschuldverschreibungen

Verbund

fremd

vom Kurswert, mind. Nennwert

 

0,10%

0,10%

Wandelanleihen vom Kurswert, mind. Nennwert 0,10%
Optionsanleihen vom Kurswert, mind. Nennwert 0,10%
Zero Bonds vom Kurswert, mind. Nennwert 0,10%
Genussscheine vom Kurswert, mind. Nennwert 0,10%
Mindestpreis pro Depot (inkl. USt.)   9,95 EUR
Depots ohne Bestand   kostenlos
Mindestpreis pro Bestandsposten (inkl. USt.)   4,00EUR

Häufige Fragen zum Wertpapierdepot

Welche Kosten sind mit einem Wertpapierdepot verbunden?

Je nach Depotmodell zahlen Sie unabhängig von Gebühren für den Wertpapierhandel Depotgebühren für den Verwaltungsaufwand. Für jede Order werden zudem Transaktionskosten berechnet. Bei Investmentfonds zahlen Sie eventuell noch einen Ausgabeaufschlag. Detaillierte Informationen können Sie auch unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.

Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Kosten vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des richtigen Depots berücksichtigen. So können Online-Depots zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Service bieten.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 1.000 Euro bei Ledigen beziehungsweise 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Edekabank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.


Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Edekabank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.