EDEKA-Tagesgeld.direkt - Das flexible Tagesgeld der Edekabank

Mit dem EDEKA-Tagesgeld.direkt Privatkunden genießen Sie mehr Sicherheit und mehr Flexibilität. Verfügen Sie jederzeit über Ihr angelegtes Guthaben, ohne Mindesteinlage, ohne Gebühren. Exklusiv für Privat-Anleger.

 

Volle Leistung

  • Kostenlose Kontoführung
  • Kostenfreie Buchungen
  • Keine Mindesteinlage
  • 1,35% Verzinsung

 

Mehr Flexibilität

  • Täglich verfügbar
  • Bequeme Disposition rund um die Uhr über das Internet
  • Sofort-Anlage und Echtzeit-Buchung mit Ihrem EDEKA-Konto

 

Mehr Sicherheit

  • Kein Kursrisiko
  • 100 % sicher durch die Einlagensicherung der
    Volksbanken Raiffeisenbanken
 

Noch Fragen?

Wir sind natürlich gerne für Sie da.
 

Häufige Fragen zum Tagesgeld

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen.

Kann ich beliebig viel Geld als Tagesgeld anlegen?

Sie können so viel Geld als Edeka-Tagesgeld.direkt anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.