Information zu den Nachhaltigkeitsaspekten
Im Einklang mit den von Ihnen angegebenen Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigen wir bei unseren Empfehlungen in Finanzinstrumenten die Nachhaltigkeitsaspekte Umwelt-, Sozial- beziehungsweise Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte beziehungsweise die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung
Als Bank mit genossenschaftlicher Verankerung setzt die Edekabank seit über einhundert Jahren auf ein generationenübergreifendes und nachhaltiges Wirtschaften. Auch wir wollen als Bank Verantwortung übernehmen, den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft mitzugestalten. Wir bekennen uns zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – „SDGs“) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens. Wir haben daher die Klimaschutz-Selbstverpflichtung der Deutschen Finanzindustrie unterzeichnet.
Wir wollen unserer Verantwortung auch im Anlagegeschäft gerecht werden und haben zu diesem Zweck Strategien festgelegt, die Nachhaltigkeitsrisiken für unsere Kund*innen einerseits, und nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Investitionsentscheidungen andererseits reduzieren. Diese Strategien legen wir nachfolgend offen, um hiermit gleichzeitig die Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung EU 2019/2088 – kurz „Offenlegungsverordnung“) zu erfüllen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich insbesondere auf die Beratung zu Finanzprodukten, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert werden. Dazu zählen insbesondere Fondsprodukte.
Was wir unter Nachhaltigkeitsrisiken verstehen
Wir sind der Auffassung, dass Nachhaltigkeitsrisiken also – Gegebenheiten aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung – sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder die Reputation eines Unternehmens auswirken können oder somit den Wert einer Geldanlage, und damit auch deren Rendite, mindern können. Bei den Klimarisiken sind physische Risiken, wie Extremwetterereignisse, von transitorischen Risiken, die aus klimapolitischen Entscheidungen ergeben können, zu unterscheiden. Das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition, und damit auch auf die Rendite der Anlagestrategie, haben. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn ein Investmentfonds in Aktien oder Anleihen eines Unternehmens investiert und dieses Unternehmen etwa Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.
Nachhaltigkeitsfaktoren werden durch sogenannte „Indikatoren“ noch genauer definiert. Dies erleichtert die Messbarkeit der nachteiligen Auswirkungen bzw. der erzielten Verbesserungen. Im Bereich „Umwelt“ sind als Indikatoren z.B. Treibhausgasemissionen, Biodiversität und Emissionen in Wasser vorgesehen. Im Bereich „Soziales“ ist ein Indikator z.B. Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen.
Produktauswahlprozess
Im Rahmen eines etablierten Produktauswahlprozesses entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Investmentfonds in das Beratungsuniversum aufgenommen werden. Wir streben an, unseren Kunden eine breite Palette von Finanzprodukten, die verschiedene Aspekte von Nachhaltigkeit berücksichtigen, zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen unseres Produktauswahlprozesses berücksichtigen wir mögliche wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAI) bei den von uns im Rahmen der Anlageberatung empfohlenen Finanzprodukten. Konkret geht es um die Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Im Rahmen des so genannten Hausmeinungsprozesses beziehen wir von den Produktanbietern der genossenschaftlichen Finanzgruppe Informationen über die Nachhaltigkeitsfaktoren des jeweiligen Finanzprodukts. Insbesondere prüfen wir anhand eines in der Verbund-Hausmeinung hinterlegten Kennzeichens, ob das Finanzprodukt PAI berücksichtigt, und übernehmen das Produkt mit diesem Kennzeichen in die Bank-Hausmeinung. Dabei nutzen wir derzeit noch nicht unmittelbar die von den Produktanbietern veröffentlichten Daten gemäß Offenlegungsverordnung (d.h. PAI-Indikatoren), sondern die von den Produktanbietern der genossenschaftlichen FinanzGruppe auf Basis eines abgestimmten Branchenstandards, wie u. a. zu den PAI bereitgestellte Informationen/Kennzeichen in der Hausmeinung. Diese Informationen ermöglichen eine grundlegende Beurteilung, ob PAI durch den Produktanbieter berücksichtigt werden und falls ja, welche dies konkret sind (siehe hierzu ausführlicher nachfolgend zu unserer Befragung nach Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen). Sie ermöglichen jedoch derzeit noch keine quantitative Bewertung des negativen Impacts. Aus diesem Grund findet derzeit auch noch kein Ranking der Finanzprodukte und / oder eine Auswahl anhand quantitativer Indikatoren statt. Wir beobachten fortlaufend die Entwicklungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von PAI-Daten und entsprechender Datenservices am Markt und werden hieraus ggf. Verfeinerungen für unsere Prozesse ableiten.
Zusätzlich zu den uns auf diesem Weg zur Verfügung gestellten Informationen bringen wir grundsätzlich auch unseren eigenen Nachhaltigkeitsfilter bei Zertifikaten auf Einzeltitelbasis sowie Anleihen zur Anwendung. Sowohl für konventionelle als auch für nachhaltige Finanzprodukte werden Ausschlusskriterien aus den Bereichen Soziales, Umwelt und Unternehmensführung betrachtet. Bei Zertifikaten auf Einzeltitelbasis sowie Anleihen wird keine Unterscheidung zwischen nachhaltigen und konventionellen Produkten vorgenommen. Für sie gilt ergänzend unser eigener Nachhaltigkeitsfilter, der immer zum Einsatz kommt. Dieser umfasst weitreichendere Ausschlusskriterien sowie Positivkriterien. In Einzelfällen kann eine individuelle Einwertung eines Unternehmens durch unsere Nachhaltigkeitsbeauftragte erfolgen. Nur wenn die von den Produktanbietern der genossenschaftlichen Finanzgruppe zur Verfügung gestellten Informationen und unsere eigene Einschätzung ein Unternehmen als nachhaltig einschätzen, kommt es überhaupt in Frage, unseren Kund*innen angeboten zu werden und eine Aufnahme in unsere Hausmeinung kann erfolgen. Die Filter sind dem Anhang dieses Dokuments zu entnehmen. Aufgrund mangelnder Daten können unsere Parameter für Zertifikate auf Indizes nicht angewendet werden.
Entspricht ein Produkt unseren Kriterien und wird in unser Beratungsuniversum aufgenommen, informieren wir die Nachhaltigkeitsbeauftragte der Edekabank über die Aufnahme des Produkts. Auf diese Weise gewährleisten wir, dass wir nur Finanzprodukte empfehlen, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen.
Wir berücksichtigen außerdem den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken unserer Produktlieferanten. Wir achten gesondert darauf, dass sie Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihres Investitionsentscheidungsprozesses bewerten und reduzieren. Relevante Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Risikoklassifizierung der Investitionen berücksichtigt (mögliche Erhöhung des Markt- und Kontrahentenrisiko).
So ist sichergestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken bei den von uns in unserer Anlageberatung angebotenen Finanzprodukten berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung arbeiten wir ausschließlich mit den Produkten VermögenPlus und FirmenkundenInvest (VVL) von Union Investment. Die Verwaltung sowie die Investitionsentscheidungsprozesse haben wir auf die Union Investment ausgelagert. Maßgeblich sind somit die Strategien der Union Investment im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei Investitionsentscheidungen. Alle in diesem Zusammenhang relevanten Informationen nach der Offenlegungsverordnung sind unter folgendem Link veröffentlicht:
https://integrationen.union-investment.de/fondsvermoegensverwaltung-nachhaltig-vermoegenplus
https://integrationen.union-investment.de/fondsvermoegensverwaltung-firmenkundeninvest-nachhaltig
https://edekabank.anlegen.meininvest.de/nachhaltigkeit/
Schulungs- und Weiterbildungskonzept
Des Weiteren haben unsere Berater*innen wiederholt Schulungen zu nachhaltigen Investments erhalten, die sie befähigt, Finanzprodukte auch unter Nachhaltigkeitsaspekten zu beurteilen. Auch zu Neuerungen im Kontext nachhaltiger Investments werden wir unsere Berater*innen bei Bedarf schulen.
Die Einhaltung dieser organisatorischen Vorkehrungen finden von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision Beachtung.
Wie wir Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung berücksichtigen
Im Rahmen der Anlageberatung fragen wir Sie, ob und wenn ja welche Nachhaltigkeitspräferenzen wir für Sie bei unseren Empfehlungen berücksichtigen sollen. Sofern Sie die Vermeidung wesentlich negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) wünschen, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, konkret anzugeben, für welche der folgenden Nachhaltigkeitsbelange Sie wesentliche negative Auswirkungen ausschließen wollen: in welchen Bereichen Sie diese Vermeidung wünschen:
• Treibhausgas-Emissionen,
• Biodiversität,
• Wasser,
• Abfall,
• soziale Themen/Arbeitnehmerbelange.
Ihre Angaben berücksichtigen wir bei unserer Empfehlung. Sofern wir Ihnen kein Finanzprodukt empfehlen können, dass neben weiteren Angaben (wie u. a. Ihrer Risikobereitschaft, Ihrem Anlagehorizont und Ihren finanziellen Verhältnissen) auch den von Ihnen angegebene Nachhaltigkeitspräferenzen entspricht, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen Angabe anzupassen. Alternativ können wir Ihnen dann ein Finanzprodukt empfehlen, welches zwar die von Ihnen ursprünglich gewünschte Vermeidung wesentlich negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) nicht berücksichtigt, aber entsprechend der von Ihnen vorgenommenen Anpassung Ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit (Umwelt oder Soziales) oder einen wesentlich positiven Beitrag zur Umwelt leistet. Sofern Sie angeben, keine Nachhaltigkeitspräfenzen zu haben, können wir Ihnen Finanzprodukte empfehlen, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen (wie beispielsweise die Vermeidung wesentlich negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) oder nicht. Verbindlich für unsere Empfehlungen sind in diesem Fall ausschließlich Ihre übrigen Kundenangaben.
Unabhängig von Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen gilt für alle von uns in der Anlageberatung empfohlenen Finanzprodukten ein Mindeststandard. Danach dürfen diese Finanzprodukte jeweils bestimmte nicht hinreichend nachhaltige Titel nicht oder nur bis zu einer festgelegten Grenze enthalten. Durch diese Mindestausschlüsse wird erreicht, dass diese Finanzprodukte nicht hinreichend nachhaltige Tätigkeiten nur zu einem geringen Teil (mit-)finanzieren. Titel, die danach ausgeschlossen sind, sind im aktuellen Anlageuniversums beispielsweise eines Investmentfonds nicht mehr enthalten. Entsprechendes gilt, wenn ein Titel den festgelegten Schwellenwert überschreitet. Die Ausschlüsse umfassen beispielsweise Aktien oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 30 Prozent aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Kohle herrührt. Die Liste mit den Mindestausschlüssen gemäß abgestimmten Branchenstandard finden Sie im Anhang.
Die hier beschriebene Art und Weise der Berücksichtigung von wesentlichen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ist in unseren bankinternen (Beratungs-)Prozessen abgebildet. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft.
Wie wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen
Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert (beispielsweise die Beteiligung an oder Investition in ein Unternehmen über Aktien oder Anleihen) zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte verletzt.
Eine systematische und damit umfassende Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können wir derzeit noch nicht durchführen.
Hierfür wäre erforderlich, dass die investierten Unternehmen Daten über ihren ökologischen oder sozialen Fußabdruck und ihrer guten Unternehmensführung in einer standardisierten Form veröffentlichen, damit die Hersteller von Finanzprodukten diese von den Unternehmen beziehen und uns als Finanzmarktteilnehmer als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellen können. Wir beobachten insofern das wahrscheinlich wachsende Angebot der Anbieter von ESG-Daten. Wir werden über den Aufbau eines entsprechenden Prozesses entscheiden, sobald das Angebot an verlässlichen ESG-Daten es zulässt.
Gleichwohl sind wir bestrebt, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch die Anwendung von Ausschlusskriterien zu vermeiden. Die Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgt daher zurzeit anhand des Nachhaltigkeitsfilters, wie wir ihn beschrieben haben.
Version | Veröffentlichungsdatum | Anmerkung zur Änderung |
1.0 | 08.03.2021 | Erstveröffentlichung |
2.0 | 18.10.2021 |
Ergänzung um Ausführungen zur Finanzportfolioverwaltung aufgrund der Aufnahme von VermögenPlus und redaktionelle Anpassungen |
3.0 | 16.06.2021 | Anpassung der Kriterien für die Produktauswahl (Produkte auf Einzeltitelbasis) |
4.0 | 18.01.2022 | Ergänzung der Regelung zur Vergütungspolitik und Ergänzung um Versionshistorie |
5.0 | 01.08.2022 | Der in Bezug genommene Branchenstandard wurde angepasst. Dies hat eine Anpassung unserer „Informationen nach OffenlegungsVO erforderlich“ gemacht. Darüber hinaus wurden folgende Punkte angepasst: · Ergänzung um Differenzierung zwischen Zertifikaten auf Indizes und auf Einzeltitel · Anpassung des Absatzes zu Beraterschulungen · Ergänzung um Details zur Versionshistorie |
6.0 | 30.12.2022 | Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung hinsichtlich der Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Aus-wirkungen auf Nachhaltig-keitsfaktoren: neue Veröffentlichung ersetzt die Erstveröffentlichung |
7.0 | 30.06.2023 | Die Internetseite der Fondsvermögensverwaltung VermögenPlus wird aktualisiert und ist über einen neuen Link aufzurufen. |