• Einheitlicher Zahlungsverkehr in Europa
• Effiziente und schnelle Zahlungen
• Nur noch ein Geschäftskonto für den gesamten Zahlungsverkehr
Einheitlicher und effizienter Zahlungsverkehr in Europa
Die SEPA-Zahlverfahren sind europaweite Standards für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Mit SEPA ist der Zahlungsverkehr in Europa einheitlich.
Mit der Euro-Überweisung führen Sie einfach Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/ EWR-Staaten sowie nach Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, in die Schweiz oder die Vatikanstadt durch. Mit den SEPA-Lastschriftverfahren können Zahlungen europaweit an einen Zahlungsempfänger veranlasst werden. Die girocard, die genossenschaftlichen Kreditkarten sowie das deutsche girocard-System "electronic cash" und das Deutsche Geldautomaten-System erfüllen die SEPA-Anforderungen. Als Kunde der Hannoversche Volksbank eG profitieren Sie von den SEPA-Zahlverfahren.
Durch SEPA ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum entstanden. SEPA umfasst aktuell 36 Länder. Neben den 20 Euro-Staaten sind auch alle weiteren EU-Mitgliedsstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich in Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, der Schweiz und der Vatikanstadt nutzen die SEPA-Zahlverfahren.
20 Euro-Staaten | 27 EU-Staaten | 30 EWR-Staaten | 36 SEPA-Staaten | |
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Andorra | ||||
Belgien | ||||
Bulgarien | ||||
Dänemark | ||||
Deutschland | ||||
Estland | ||||
Finnland | ||||
Frankreich | ||||
Griechenland | ||||
Großbritannien | ||||
Irland | ||||
Island | ||||
Italien | ||||
Kroatien | ||||
Lettland | ||||
Liechtenstein | ||||
Litauen | ||||
Luxemburg | ||||
Malta | ||||
Monaco | ||||
Niederlande | ||||
Norwegen | ||||
Österreich | ||||
Polen | ||||
Portugal | ||||
San Marino | ||||
Rumänien | ||||
Schweden | ||||
Schweiz | ||||
Slowakei | ||||
Slowenien | ||||
Spanien | ||||
Tschechien | ||||
Ungarn | ||||
Vatikanstadt | ||||
Zypern |
Jeder Kontoführung in der Europäischen Union (EU) ist eine eigene "International Bank Account Number" (IBAN) zugeordnet. Die IBAN besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig. Sie setzt sich zusammen aus:
Die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications" (Swift) regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken. Jede teilnehmende Bank erhält von ihr eine eindeutige Kennung als internationale Bankleitzahl, den "Business Identifier Code" (BIC). Dieser wurde bis 2010 auch als "Bank Identifier Code" bezeichnet. Der BIC besteht aus acht oder elf Stellen.
Für inländische und auch grenzüberschreitende Zahlungen im EU-/EWR-Raum ist es erforderlich, als Kundenkennung die IBAN anzugeben. Sollten Sie innerhalb der EU Rechnungen ausstellen, müssen Sie darauf Ihre IBAN vermerken. Wenn Sie eine Rechnung bezahlen möchten, entnehmen Sie die IBAN und gegebenenfalls den BIC den Geschäftspapieren des Empfängers.
Der BIC Ihrer Edekabank ist EDEKDEHHXXX.
Mit der Euro-Überweisung führen Sie einfach Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/ EWR-Staaten sowie nach Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, in die Schweiz und in die Vatikanstadt durch. Die Euro-Überweisung steht Ihnen auch im Online-Banking und innerhalb Ihrer Banking-Software zur Verfügung.
Bei allen Zahlungen,
unterstützen wir Sie mit dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Zu Fragen des Meldewesens wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bundesbank.
Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei Zahlungen von mehr als 12.500 Euro.
Mit der SEPA-Basis-Lastschrift als EU-weitem Standardlastschriftverfahren werden Zahlungen veranlasst. Als Zahlungsempfänger vereinbaren Sie bitte hierfür ein Lastschriftmandat – das "SEPA-Lastschriftmandat" – und ziehen die Zahlung mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin.
Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie ab dem Tag der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Betrags verlangen.
Mit der SEPA-Firmen-Lastschrift als optionalem, zusätzlichem Lastschriftverfahren können ausschließlich Firmenkunden untereinander Zahlungen veranlassen. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Sie als Zahler müssen dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein entsprechendes "SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat" erteilen und Ihre kontoführende Bank als Zahler vor der ersten Zahlung über die Erteilung des SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats unterrichten. Bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift können Sie als Zahler keine Erstattung des Ihrem Konto belasteten Lastschriftbetrages verlangen.
Für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats notwendig. Als Zahler erhalten Sie von Ihrem Zahlungsempfänger ein entsprechendes Lastschriftmandatsformular, welches Sie unterschrieben zurücksenden müssen. Mit dem Lastschriftmandat autorisieren Sie gegenüber Ihrer Bank die Einlösung von Lastschrifteinzügen. Jedes Lastschriftmandat muss folgende Erklärungen von Ihnen als Zahler enthalten:
Die Mandatsreferenznummer kann dem Zahler auch nachträglich bekannt gegeben werden.
Zur Nutzung der SEPA-Lastschriftverfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder Lastschrifteinreicher eine Gläubiger-Identifikationsnummer haben (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI). Sie erhalten die Gläubiger-Identifikationsnummer in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank.