Was ist eine Meldestelle?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen, ein geeignetes Meldeverfahren vorzuhalten, das anonym Meldungen in Textform und mündlich per Telefon oder Sprachnachricht) ermöglicht.

Für wen gilt diese Vorgabe?

Für wen gilt diese Vorgabe?

Sie gilt für alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden – Aushilfskräfte sowie Praktikanten werden dabei mitgezählt.  


Empfehlung: Richten Sie auch dann eine Meldestelle ein, wenn Sie weniger Mitarbeitende haben. So sind Sie auch bei kurzfristigem Anstieg Ihrer Mitarbeitendenanzahl gut vorbereitet!

Welche Vorteile bietet eine Meldestelle?

  • Früherkennung von Missständen: Erkennen und beheben Sie potenzielle Probleme wie Betrug, Korruption oder Sicherheitslücken frühzeitig, bevor sie zu größeren Skandalen oder finanziellen Verlusten führen.

  • Schutz vor rechtlichen Konsequenzen: Die Förderung einer transparenten Unternehmenskultur und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, wie dem Hinweisgeberschutzgesetz, reduzieren für Sie das Risiko von Bußgeldern, Klagen und anderen rechtlichen Sanktionen.

  • Vertrauen und Integrität: Ein offenes und sicheres Umfeld für Hinweise stärkt das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden in ihr Unternehmen. Eine Kultur der Ehrlichkeit und Integrität wirkt sich positiv auf ihre Unternehmensreputation aus.

Was kostet die Meldestelle?

Auf Basis eines Rahmenvertrags mit der Firma eagle lsp können die Mitglieder der EDEKA Genossenschaften zu preiswerten Konditionen entsprechende Meldestellen einrichten lassen. Es fallen die folgenden Kosten an:  

  • Jeder aufgeschaltete Kaufmann bzw. jede aufgeschaltete Kauffrau zahlt eine monatliche Service-Gebühr in Höhe von EUR 29,- an eagle lsp.

  • Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr je Hinweis zwischen 19€ und 98€ - je nach Komplexität. Alle Details dazu finden Sie im EDEKABANK-Portal.

 

Wie funktioniert die Meldestelle?

Ihren Zugang zum Meldestellenservice der Firma eagle lsp können Sie ganz bequem über ein Formular im >>EDEKABANK-Portal einrichten. Die Hinweisbearbeitung folgt dann diesen Schritten:

Wie funktioniert die Meldestelle

Wo kann ich mich bei Fragen melden?

Per Mail: meldestelle@eagle-lsp.de 
Per Telefon: +49 (40) 9999 798-98

Häufige Fragen zum Meldestellen-Service

Mein Unternehmen ist in verschiedene Gesellschaften aufgegliedert. Benötige ich mehrere Meldestellen oder kann ich eine übergreifend nutzen?

Sofern Sie die Märkte unter der gleichen juristischen Entität betreiben, reicht eine
Meldestelle aus

Wie ermittle ich die im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes korrekt die Anzahl meiner Mitarbeitenden?

Bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl sind alle Voll-, Teilzeit- und Hilfskräfte einzubeziehen,
inkl. möglicher Leiharbeitenden. Für die Ermittlung der Beschäftigtenanzahl ist die Kopfzahl
maßgeblich. Die Auswertung ist nicht stichtagsgebunden, es kommt vielmehr auf eine
Gesamtschau der Beschäftigtenzahl unter Berücksichtigung einer Prognose an. Daher
empfehlen wir, die Meldestelle bereits bei weniger als 50 Mitarbeitenden einzurichten.

Wie erfahre ich von einer Meldung?

Bei Einrichtung der Meldestelle benennen Sie eine Ansprechpartner*in. Diese Person erhält
für jede eingegangene Meldung eine Zusammenfassung des jeweiligen Hinweises vom
Meldestellen-Team

Werden Meldung gegen die Geschäftsführung an Behörden weitergereicht?

Nein. Auch bei Meldung eines Fehlverhaltens der Geschäftsführung erhält ausschließlich der
als Ansprechperson hinterlegte Kontakt eine Information.